Kurzparkzonen in Graz und Linz werden ab 4. Mai wieder überwacht

Die im Zuge der Maßnahmen zur Covid-19-Eindämmung vorübergehend aufgehobenen Kurzparkzonen-Regelungen in Graz, Linz sowie Gemeinden in der Steiermark und in Niederösterreich sind ab Montag wieder in Kraft und werden kontrolliert, berichtete der Autofahrerclub ÖAMTC am Samstag.

Somit muss auf die korrekte Entrichtung der Gebühren und die Einhaltung der maximalen Abstellzeiten geachtet werden.

Nach derzeitigem Stand gilt das auch in anderen Gemeinden, wie Bruck an der Mur, Tulln, Schwechat, Hollabrunn und Mistelbach. In Wien gilt die Kurzparkzonen-Regelung bereits seit 27. April wieder. Informationen zu den Maßnahmen können unter der kostenlosen ÖAMTC-App (www.oeamtc.at/app) abgerufen werden.

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