Länder wollen bei Renaturierung gewichtiges Wort mitreden

Die Bundesländer wollen bei der Ausgestaltung der Renaturierungsverordnung ein gewichtiges Wort mitreden. Daran ließen die Teilnehmenden an einer außerordentlichen Agrarreferentenkonferenz am Donnerstag – alle Bundesländer außer Wien und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) waren vertreten – keinen Zweifel. Sie fordern u.a. eine „gemeinsam getragene“ Koordinierungsstelle für die Umsetzung und Ausgleichszahlungen.

„Länder, Gemeinden sowie die jeweils betroffenen Sektoren, insbesondere die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sind vollumfänglich bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung einzubeziehen und müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich in führender Verantwortung sein“, sagte die oberösterreichische Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), die aktuell den Vorsitz in der Agrarreferentenkonferenz führt. Mit der Umsetzung könnte eine massive Kostenlawine auf die Steuerzahler zurollen, befürchtet sie. Gefordert werden daher eine Abschätzung der Folgekosten sowie „vollumfängliche“ Ausgleichszahlungen. „Alles andere würde die Versorgung mit Lebensmitteln gefährden, den Wirtschaftsstandort Österreich massiv schwächen und die Entwicklung unserer Regionen gefährden“, meinte Totschnig.

Konkret einigte man sich in der Konferenz auf zehn Punkte: So dürfe es u.a. „keine ideologischen Alleingänge mehr“ geben, die „Hauptbetroffenen“, also die Länder, sollen den Umsetzungsplan federführend entwickeln, bis Jahresende soll eine gemeinsam getragene Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sollen bei der Umsetzung mit einbezogen werden, gefordert wird zudem ein „nationaler Wiederherstellungsplan“ mit entsprechenden Ausgleichszahlungen für die zu setzenden Maßnahmen. Die Infrastruktur des ländlichen Raums und die Lebensmittelproduktion müssten sichergestellt werden. Angeregt wird auch, bei Naturschutzprojekten dem Vertragsnaturschutz den Vorzug zu geben.

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