Lebenslange Haft für Mord an Lebensgefährtin

Das Urteil ist nicht rechtskräftig © APA/THEMENBILD/PETER LINDNER

Weil er seine Lebensgefährtin mit 17 Messerstichen getötet hat, ist am Dienstag ein 70-jähriger Niederländer am Landesgericht Klagenfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen beantworteten die Hauptfrage, ob es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt hatte, einstimmig mit Ja. Der Mann wird außerdem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Daniela Zupanc, die schon zuvor eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatte, hatte in ihrem Anklagevortrag von einer „bestialischen, nicht in Worte zu fassenden Tat“ gesprochen. Diese war im vergangenen Juli in einem Haus in Eberndorf (Bezirk Völkermarkt) verübt worden.

Lesen Sie auch

Der Mann hatte mit seiner Ex-Frau, mit der er wieder in einer Beziehung lebte, Alkohol getrunken. Als die Frau mit 2,96 Promille wehrlos war, habe der Mann dem freien Lauf gelassen, was der gerichtspsychiatrische Sachverständige eine „schwerwiegende sexuelle Störung mit hochgradig sadistischen Ausprägungen“ nannte. Nachdem er die Frau mit „Schlitzverletzungen“, so die Staatsanwältin, getötet hatte, schickte er ein Foto von der Leiche an eine der gemeinsamen Töchter des Paares.

Auf dem Handy des Mannes wurden tausende Gewalt-Videos, so genannte Snuff-Filme, gefunden, in denen dargestellt wurde, wie Frauen vergewaltigt, gefoltert und hingerichtet werden. Nach der Tat hatte der Mann einen Verkehrsunfall verursacht und sich so heftig gegen Rettungskräfte und Polizei gewehrt, dass er festgenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt wusste noch niemand von der Bluttat.

Richter Christian Liebhauser-Karl, der dem Schwurgericht vorsaß, begründete die Strafhöhe mit „massiven Erschwerungsgründen“: „Sie haben ein Messer als Waffe verwendet, die Tatbegehung war äußerst grausam, bestialisch.“ Außerdem erfolgte die Tat zum Nachteil einer nahen Angehörigen: „Das Opfer war wehrlos und auch Ihr Verhalten, dass Sie ein Foto an Ihre Tochter geschickt haben, macht uns sprachlos.“ Die Gefährlichkeitsprognose sei außerdem „sehr, sehr schlecht“: „Wir haben hier Voraussetzungen, die eine Einweisung geradezu zwingend nach sich ziehen.“

Der Mann hatte sich zu Prozessbeginn schuldig bekannt, wollte sich aber nicht groß zur Tat äußern. Er habe keine Erinnerungen mehr daran, gab er an: „Es wurde alles beschrieben, ich brauche nichts mehr zu sagen. Mir ist alles wurscht.“ Er bestreite nicht, dass er die Frau töten wollte, sagte der Mann auf Nachfrage von Richter Liebhauser-Karl. „Haben Sie eine perverse sexuelle Neigung?“, fragte der Richter. „Nein“, antwortete der Angeklagte. „Warum schauen Sie sich dann tausende solcher Videos an?“, wollte Liebhauser-Karl wissen, was zu einem Emotionsausbruch des Angeklagten führte: „Nimm deine Spezialisten, die wissen eh alles viel besser als ich!“

Im Prozess waren vor allem die Erörterungen der verschiedenen Sachverständigen im Mittelpunkt gestanden. Die gerichtsmedizinische Sachverständige, vor deren Ausführungen mehrere Zuhörerinnen und Zuhörer den Saal verließen, sprach detailliert über die massiven Verletzungen, die die Frau erlitten hatte. Noch dazu habe sie keine Chance gehabt, sich gegen den Angriff zu wehren.

Der gerichtspsychiatrische Sachverständige, Peter Hofmann, fand in seinem Gutachten klare Worte: „Das war nicht einfach nur eine Tötungshandlung, sondern geht weit darüber hinaus, wir haben hier eine sadistische Inszenierung.“ Die Tatausführung hatte Ähnlichkeiten mit den Videos, die der 70-Jährige konsumiert hatte. Nicht das Töten an sich, sondern der Weg dahin sei im Vordergrund gestanden: „Der Tod war nur der Abschluss von Handlungen, die sadistisch geprägt waren.“

Die Prognose sei schlecht, therapeutisch seien Personen wie der Angeklagte „schwer erreichbar“. Hofmann sprach von einer „schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung“. Wenn sich die Frage nach einer Rückfallgefahr stelle, so sei das zu bejahen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde der Angeklagte ohne Behandlung in absehbarer Zeit wieder schwere Straftaten begehen. „Hier wurde nicht einmal Dampf abgelassen, sondern eine tief verwurzelte, schwere Perversion hat ihre Erfüllung gefunden. Das ist etwas, das wollen die Täter wieder erleben.“

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter aoef.at; beim Gewaltschutzzentrum Kärnten: gsz-ktn.at und 0463 590 290; beim Frauenreferat Kärnten: frauen.ktn.gv.at/service/gewaltschutz und 050 536 33052 sowie beim 24-Stunden Frauennotruf: 01-71719; Polizei-Notruf: 133

Die Kärntner Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar. Die Kriminalprävention des Landeskriminalamtes Kärnten bietet darüber hinaus persönliche Beratungen unter der Hotline 059-133 an. Weitere Ansprechpartner: Frauenhelpline: 0800-222-555; Gewaltschutzzentrum Kärnten: 0463 590 290; Opfer-Notruf: 0800-112-112; 24-Stunden Frauennotruf: 01-71719

Das könnte Sie auch interessieren