Mann für Angriff mit Hammer auf Nachbarn verurteilt

Täter klopfte an Tür des Opfers, nach dem Öffnen schlug er auf Wohnungsbesitzer ein

Ein 34-Jähriger Wiener ist, nachdem er die Wohnungstür geöffnet hatte, von seinem Nachbarn mit einem Hammer angegriffen und verletzt worden. Zuvor hatte das Opfer Klopfen an den angrenzenden Türen vernommen.

Es kam lediglich zu Körperverletzungen, tödliche Schläge konnte der Mann mit den Händen abwehren. Getroffen wurde er jedoch am Kopf, an der Schulter und am Rücken. Der Vorfall ereignete sich am 18. April 2024 in Floridsdorf, am Dienstag wurde am Landesgericht verhandelt.

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Dort wurde ein 41-Jähriger wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung (§ 287 StGB) rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt. Der Angeklagte wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt, weil er den unbedingten Strafteil bereits in der U-Haft abgesessen hat.

Die Staatsanwältin warf dem 41-Jährigem vor, den Nachbarn grundlos attackiert zu haben. Nach einem kurzen, gewaltlosen Aufeinandertreffen im Kellerbereich, klopfte der Täter an dessen Tür.

Der 34-Jährige, der eine Möbelzustellung erwartete, öffnete die Tür, woraufhin der Angeklagte – während er mit dem Hammer auf den Wohnungsbesitzer einschlug – die Tür aufzudrücken versuchte und schließlich beide zu Boden warf.

Nach kurzer körperlicher Auseinandersetzung konnte das Opfer in den Hof fliehen. Von dort aus bemerkte er, wie der Täter mit einem scharfem Gegenstand in seine Wohnung eindrang und eine Brille und Blumentöpfe zerstörte.

Der Angeklagte gab an, er sei unter dem Einfluss von Speed gestanden und habe drei Tage nicht geschlafen gehabt. Er behauptete, er sei mit dem Hammer angegriffen worden, habe Hiebe jedoch verhindern können und der 34-Jährige habe sich „mit Schwung selber getroffen“. Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er die Tat „der Schlange in meinem Kopf“ zugeschrieben: „Es war die Schlange. Ich habe halluziniert.“

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Angeklagte aufgrund des konsumierten Rauschmittels im Tatzeitpunkt zweifelsfrei im Zustand einer vollen Berauschung. Daher wurde ihm die inkriminierte Tat nicht als absichtliche schwere Körperverletzung zugerechnet.

Das Opfer hatte mehrere Rissquetschwunden, Prellungen und Abschürfungen erlitten. „Wenn ich nicht die Hände oben gehabt hätte, wär mehr passiert“, meinte der Zeuge, der vom Gericht für die Verletzungen 1.680 Euro und 100 Euro für Blumentopf und Brille zugesprochen bekam.

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