Mann wegen 500.000 Missbrauchsdarstellungen von Kindern verurteilt

Am Landesgericht Salzburg ist am Freitag ein Frühpensionist wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (Paragraf 207a StGB) zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gleichzeitig wurde eine unbefristete Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 59-Jährige soll von Februar 2017 bis Jänner 2022 rund 500.000 einschlägige Dateien aus dem Internet heruntergeladen und auf Datenträgern gespeichert haben. Er hatte sich bereits zu Prozessbeginn am 13. Juni 2022 geständig gezeigt. Er sagte, er habe in seinem Leben selbst Missbrauch erfahren, leide an Depressionen und befinde sich in Therapie. Er wurde zuletzt im Jahr 2005 gerichtlich begutachtet. Damals wurde keine psychische Abnormität festgestellt.

Die Richterin wollte den aktuellen psychischen Zustand des Angeklagten in Erfahrung bringen. Deshalb wurde die Verhandlung im Juni zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zu der Frage vertagt, ob eine Voraussetzung zur Einweisung des Mannes in eine Anstalt für zurechnungsfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegt. Die Gutachterin stufte die Gefährlichkeitsprognose in ihrer Expertise als hoch ein. Laut der gerichtlich beeideten Sachverständigen sind die medizinischen Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Frühpensionisten erhoben, nachdem bei einer Hausdurchsuchung einschlägige Bilder und Videos sichergestellt worden waren. Der gebürtige Oberösterreicher soll auch ein einschlägiges Forum im Internet besucht haben. „Wenn ich in ein Loch falle und Depressionen habe, kommt es zu solchen Tathandlungen. Das versteht keiner“, hatte der Angeklagte erklärt. Dieses Loch habe sich aufgetan, nachdem seine Psychiaterin in Pension gegangen ist.

Seit April 2021 habe er einen neuen Therapeuten, so der geschiedene Mann. Seither habe er weniger Missbrauchsdarstellungen von Kindern angesehen, aufgehört habe es aber nie. Gegen die Depressionen nehme er auch Medikamente. Den Vorwurf, er habe von einem im Jahr 2013 geborenen Mädchen einschlägige Fotos gemacht, bestritt der Angeklagte. Von diesem Vorwurf wurde er heute auch freigesprochen.

Die neunmonatige Haftstrafe wurde heute zur Bewährung ausgesetzt, allerdings wurde die unbefristete Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher unbedingt ausgesprochen.

Für Aufsehen hat zuletzt der Fall Teichtmeister gesorgt. Am kommenden Mittwoch muss sich der mittlerweile vom Burgtheater entlassene Schauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (§207a StGB) am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten.

Laut Strafantrag soll sich der Künstler von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 insgesamt 58.000 Dateien mit einschlägigem Material verschafft und auf 22 Datenträgern abgespeichert haben. Er ist laut seinen Rechtsvertretern geständig und wird sich umfassend schuldig bekennen. Die Regierung plant nun, die Strafe für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen mündiger minderjähriger Personen sowie unmündiger Personen zu erhöhen.

Das könnte Sie auch interessieren