Lebenslange Haft nach Tötung von Ex-Lebensgefährtin in NÖ

Das Urteil ist nicht rechtskräftig © APA/GEORG HOCHMUTH

Weil er im vergangenen Oktober in Strasshof an der Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) seine ehemalige Lebensgefährtin erschossen haben soll, ist ein 35-Jähriger am Freitag am Landesgericht Korneuburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen Mordes, Körperverletzung, gefährlicher Drohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ist nicht rechtskräftig. Die vorsitzende Richterin ortete gezieltes Vorgehen, das „fast eine Hinrichtung“ gewesen sei.

Die Bluttat datiert vom 21. Oktober 2023. Gegen 13.30 Uhr soll der schwedische Staatsangehörige die gerade in einem Pkw eingetroffene Frau vor dem Haus ihrer Familie aus unmittelbarer Nähe mit einem gezielten Kopfschuss aus einer Pistole getötet haben. Der 35-Jährige selbst fand für die Tat am Freitag eigentlich keine Worte: „Ich kann das wirklich nicht aussprechen.“ Zu seinen Gedanken unmittelbar vor bzw. bei dem Schuss schlingerte der Angeklagte längere Zeit mit seinen Aussagen umher. Auf eindringliche Nachfrage von Opferanwalt Peter Philipp räumte der Mann dann doch zumindest einen erweiterten Tötungsvorsatz ein.

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Die 33-Jährige starb an Ort und Stelle. Der Beschuldigte flüchtete zunächst, stellte sich aber kurz darauf bei der Polizeiinspektion Deutsch-Wagram und wurde dort festgenommen.

Die verwendete Waffe wurde im Pkw des Mannes sichergestellt. Die Pistole der Marke FEG besaß der 35-Jährige illegal. Gekauft hatte der bisher gerichtlich Unbescholtene die Waffe eigenen Angaben zufolge um 700 Euro „von einem Afghanen“ in Wien.

Der Beschuldigte dürfte bereits zuvor tätlich geworden sein. Am 15. August 2023 soll der 35-Jährige der Frau mehrere Faustschläge versetzt haben, das Opfer erlitt zahlreiche Hämatome und eine Schnittwunde. Nach Angaben der Staatsanwältin gab es vorher „einen Streit, der eskalierte“. Zudem soll der Angeklagte die 33-Jährige mit dem Umbringen bedroht haben, was dieser bestritt. Wenig später kam es zur bereits vierten Trennung, die Frau zog bei ihren Eltern in Strasshof ein.

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Die Mutter des Opfers wurde dort am 21. Oktober des Vorjahres Augenzeugin der Bluttat. „Ich habe um Hilfe geschrien. Es war zu spät“, schilderte sie unter Tränen. Ihre Tochter habe zuvor mit ihrem Partner oft Probleme und vor ihm „immer Angst“ gehabt.

Das Paar hatte vier gemeinsame Kinder, die nun bei der Mutter der 33-Jährigen leben. Gegen den Beschuldigten war im Vorjahr ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein Waffenverbot ausgesprochen worden, auch eine einstweilige Verfügung wurde erwirkt. Ärger darüber, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe, gilt laut Staatsanwaltschaft als Tatmotiv, was Verteidigerin Astrid Wagner aber relativierte.

Das Geschworenengericht sah es letztlich so wie die Staatsanwaltschaft. Der 35-Jährige habe die Frau „schuldig gemacht dafür, dass sie Ihnen die Kinder weggenommen hat“, schlussfolgerte die vorsitzende Richterin. Von den Geschworenen wurden die vier an sie gestellten Hauptfragen allesamt bejaht. Der Beschuldigte muss seinen vier Kindern jeweils 5.000 Euro bezahlen. Verteidigerin Wagner meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwaltschaft und Opferanwalt verzichteten auf Rechtsmittel.

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter aoef.at, sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, gewaltschutzzentrum.at, beim Polizei-Notruf: 133, sowie in Niederösterreich beim NÖ Frauentelefon unter 0800-800 810.

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