Pflegeheim-Prozess in NÖ: Beschuldigte bestritten Vorwürfe

Vier frühere Pflegehelfer stehen in St. Pölten vor Gericht © APA/HELMUT FOHRINGER

Zum Start eines mehrtägigen Prozesses um Vorfälle in einem Pflegeheim in Sitzenberg-Reidling (Bezirk Tulln) haben sich die vier Angeklagten am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten nicht schuldig bekannt. Dem Quartett – bestehend aus drei Frauen und einem Mann – wird in der Schöffenverhandlung vorgeworfen, Bewohner körperlich misshandelt, gequält, missbraucht, beschimpft und bespuckt zu haben. Zusätzliche Medikamente sollen verabreicht worden sein, um Patienten ruhigzustellen.

Die Anklagepunkte betreffen Quälen und Vernachlässigen wehrloser Personen, fortgesetzte Gewaltausübung und sexuellen Missbrauch von wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Personen im Tatzeitraum März 2020 bis März 2021. Die Anschuldigungen drehen sich um „massive Misshandlungen an Opfern, die eigentlich in Obhut der Angeklagten standen, um die sie sich eigentlich kümmern mussten“, sagte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag. Als schwerwiegendsten Vorwurf nannte sie die Verabreichung von Schlafmitteln und starken Psychopharmaka, um ruhige Dienste zu haben.

Die drei Frauen im Alter von 33 bis 45 Jahren und der 36-jährige Mann tauschten sich via WhatsApp aus. Laut Anklage ging es den Pflegehelfern darum, unliebsame Bewohner mit zusätzlichen Medikamenten „ins Koma zu versetzen“. So hieß es etwa, dass Betroffene „gleich niedergespritzt werden“. Außerdem ging es im Detail um Medikamentengabe und versteckte Vorräte. Aus den Chats ergebe sich das „Bild eines Berufsverständnisses, das einfach nur abscheulich ist“, sagte die Staatsanwältin.

Die 33-jährige Zweitangeklagte sagte in ihrer Befragung, sie habe via WhatsApp „lauter Blödsinn“ zum Frustabbau geschrieben: „Wir waren sehr unterbesetzt, es hat sehr viele Krankenstände gegeben.“ Mehrmals verwies sie auf Erinnerungslücken. „Der Chat geht über den Frustabbau hinaus“, entgegnete die vorsitzende Richterin, die der Beschuldigten zahlreiche Nachrichten vorhielt. So soll die 33-Jährige einmal dokumentiert haben, dass sie eine Bewohnerin nach einem nächtlichen Sturz gefunden habe. In die Gruppe schrieb sie wenige Stunden später, dass die Frau „einen kleinen Schubser gekriegt“ habe. Vor Gericht bestritt die Angeklagte, die Bewohnerin gestoßen zu haben. Eine eigenmächtige Medikamentengabe an mehrere Personen schloss sie ebenso wie die 45-jährige Mitbeschuldigte aus.

Die 45-Jährige bestritt alle gegen sie erhobenen Vorwürfe. Die WhatsApp-Gruppe bezeichnete sie als „reine Psychohygiene“, um sich „mental auszukotzen“, „weil wir einfach überfordert und zu wenig Personal waren“. Zu einer von ihr verfassten Nachricht mit den Worten „Alle im Koma“ meinte die 45-Jährige: „Ich weiß nicht mehr, was das heißt.“ Die Angeklagte soll auf einen Bewohner eingeschlagen haben, ihm Parfum in den offenen Mund gesprüht und dann für mehrere Sekunden einen Kopfpolster gegen sein Gesicht gedrückt haben. Außerdem soll sie einer Frau den Kopf überstreckt, die Nase zugehalten und Wasser in den Mund geschüttet haben. Die Bewohnerin soll mit dem Kopf gegen das Bett geschlagen sein. „Das stimmt nicht“, erklärte die 45-Jährige jeweils.

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Laut der Staatsanwältin wurde ein Sack voller Medikamente gefunden, die anderen Bewohnern vorenthalten oder nach dem Tod von Patienten nicht zurückgegeben worden sein sollen. Die 33-Jährige will davon nichts gewusst haben.

Zwei Kolleginnen hatten Vorfälle beobachtet und im März 2021 der Leitung des Senecura-Heims gemeldet. Die Dienstverhältnisse mit den vier Mitarbeitern wurden sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendet. Die stark pflegebedürftigen Opfer sind nicht aussagefähig.

Die 33-Jährige soll sich via Handy mit ihrem Partner u.a. über die Medikamentenverabreichung unterhalten haben, was „einem schriftlichen Geständnis gleicht“, meinte die Staatsanwältin. Im Tatzeitraum habe es coronabedingte Einschränkungen – etwa bei Besuchen von Angehörigen und ärztlichen Kontrollen – samt Lockdowns gegeben. Die Beschuldigten „konnten daher machen, was sie wollen“, so die Vertreterin der Anklagebehörde.

„Es ist etwas schwer verdaulich, was hier vorgeworfen wird“, sagte Rechtsanwalt Stefan Gloß. Medikamente seien etwa an randalierende Bewohner zur Beruhigung verabreicht worden. Gloß hatte auch die im Prozess um Vorfälle aus dem Jahr 2016 in einem Pflegeheim in Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) Beschuldigten verteidigt. Auch damals basierte die Anklage u.a. auf Protokollen einer WhatsApp-Gruppe. Der im September 2020 gestartete Prozess ging im Februar 2021 mit nicht rechtskräftigen Schuldsprüchen zu Ende. Das Quartett wurde zu bedingter Haft im Ausmaß von zwölf bis 18 Monaten bzw. Geldstrafen verurteilt.

Der 36-jährige Angeklagte und die 39-jährige Beschuldigte sollen bei der Prozessfortsetzung am Donnerstag einvernommen werden. Weitere Termine sind für 23. Februar sowie 2., 16. und 30. März geplant. Dabei sollen u.a. ehemalige Kollegen befragt werden. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Quartett bis zu zehn Jahre Haft.

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