Um einen gewalttätigen, von der Betroffenen als lebensbedrohlich wahrgenommenen Messerangriff auf eine Betreuerin einer Jugend-WG ist es am Dienstag in einer Verhandlung am Wiener Landesgericht gegangen. Eine noch strafunmündige 13-Jährige war am 19. Juni 2024 in der Einrichtung mit einem Taschenmesser auf eine 39 Jahre alte Sozialarbeiterin losgegangen. Nachdem diese mit mithilfe einer Kollegin die Attacke zunächst abwehren konnte, eskalierte die Situation vollends.
Die 13-Jährige hatte in ihrem Zimmer unerlaubterweise Besuch von zwei Freunden – einem wegen versuchter schwerer Körperverletzung bereits zu sieben Monaten teilbedingter Haft verurteilten 14-Jährigen sowie einer wegen Raubes und Körperverletzung vorbestraften 16-Jährigen – empfangen. Sie wurde dabei erwischt. Da die Besuchenden Hausverbot hatten, aber nicht gehen wollten, wurde die Polizei gerufen. In diesem Zusammenhang wurden von der 13-Jährigen wüste Drohungen gegen das Betreuungspersonal ausgestoßen. Die Polizei durchsuchte daher das Zimmer der 13-Jährigen auf mögliche Waffen, fand aber keinen gefährlichen Gegenstand.
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Nachdem die Polizei abgezogen war, kam es in dem Zimmer zwischen der 13-Jährigen und der 39-jährigen Betreuerin zu einem Streit. Plötzlich öffnete die 13-Jährige das Fenster und schnappte sich ein außen auf der Fensterbank platziertes Taschenmesser, das sie aufklappte. Mit den Worten, sie werde sie jetzt „abstechen“, stürmte sie auf die Sozialarbeiterin los und versuchte, auf diese einzustechen. „Sie hatte die Intention, mich mit dem Messer umzubringen“, schilderte die 39-Jährige einem Schöffensenat (Vorsitz: Katharina Adegbite-Lewy).
Eine Kollegin der Betreuerin hinderte die 13-Jährige an der Umsetzung ihres Vorhabens. Sie riss das Mädchen zurück, rang sie zu Boden und wollte ihr das Messer abnehmen. Die 13-Jährige rief um Hilfe, worauf der 14-Jährige auf den Plan trat, der sich im Kasten versteckt hatte, während die 16-Jährige zurück ins Zimmer gelaufen kam, die sich am Gang davor aufgehalten hatte. Die beiden schlugen mit einer Metallstange – einem sogenannten Selfie-Stick – bzw. einem Plateauschuh auf den Kopf der 39-Jährigen ein, die daraufhin zu Boden stürzte.
In weiterer Folge droschen und traten alle drei Jugendliche mit Fäusten und Füßen auf die Sozialarbeiterin ein. Die 13-Jährige habe dem Burschen „Nimm das Messer! Bring sie um, bring sie um!“ zugerufen, erinnerte sich die 39-Jährige: „Sie waren ein eingespieltes Aggressionsteam.“ Der 14-Jährige, der früher selbst in der Einrichtung untergebracht war, habe ihr auch noch einen Feuerlöscher ins Genick schlagen wollen: „Wir wissen, wie unberechenbar er ist. Man weiß, dass er keine Barriere hat. Ich weiß nicht, ob das genetisch ist.“ Schließlich habe der Bursch mit dem Feuerlöscher herumgesprüht. Ein weiterer Polizeieinsatz beendete schließlich die gewalttätigen Szenen.
Die Haupttäterin – sie ist mittlerweile 14 – konnte dafür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil sie im Tatzeitpunkt die Strafmündigkeitsgrenze noch nicht erreicht hatte. Der 14-Jährige wanderte dagegen in U-Haft, er und die 16-Jährige wurden wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung zur Anklage gebracht. Die 16-Jährige bekannte sich zu den Vorwürfen „nicht schuldig“, der 14-Jährige behauptete, er habe sich „eingemischt“, um „die Situation“ zu entschärfen.
Die beiden wurden im Sinn der Anklage schuldig erkannt. Der 14-Jährige erhielt 18 Monate, davon vier Monate unbedingt, die 16-Jährige 16 Monate, davon vier Monate unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die im Tatzeitpunkt 13-Jährige hätte als Zeugin vernommen werden sollen. Als sich ihre Einvernahme verzögerte, ging sie vor das Gerichtsgebäude, um eine Zigarette zu rauchen. Danach kehrte sie nicht mehr ins Gericht zurück. Als die Richterin versuchte, sie auf telefonischem Weg zur Aussage zu bewegen, ließ ihr das Mädchen wörtlich ausrichten, sie „scheiße auf die Verhandlung“, wie in einem Aktenvermerk festgehalten wurde. Auf ihre Befragung wurde darauf hin verzichtet.