Risikogruppen – Definition soll kommende Woche vorliegen

Die Definition, wer nun während der Corona-Krise zu einer Risikogruppe zählt und damit von zu Hause aus arbeiten soll, wird im Laufe der kommenden Woche vorliegen.

Auch in den kommenden Tagen wird laut Gesundheitsministerium ein von der Regierung eingerichteter Fachbeirat dazu beraten. Ausnahmen von der künftigen Regelung sollen für Betriebe der sogenannten kritischen Infrastruktur gelten.

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Der Expertengruppe, welche allgemein über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe entscheidet, gehören jeweils drei Fachleute des Sozial- und des Arbeitsministeriums an, sowie des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger und der Ärztekammer. Im individuellen Fall hat dann der behandelnde Arzt die Risikosituation zu beurteilen und muss gegebenenfalls ein Attest darüber ausstellen.

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Legt ein Betroffener seinem Dienstgeber dieses erstellte Risiko-Attest vor, hat er Anspruch auf Freistellung bei Fortzahlung des Entgelts. Ausnahmen gibt es aber, sollte der Betroffene etwa seine Arbeitsleistung via Home Office erbringen können. Möglich ist auch, das Risiko durch „geeignete Maßnahmen“ an der Arbeitsstätte zu verringern, sodass eine Ansteckung mit Covid-19 „mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist“. Dies betrifft auch den Arbeitsweg.

Laut Gesundheitsministerium arbeitet der Fachbeirat derzeit auch an einer „vernünftigen Lösung“ was die Ausnahmen für die kritische Infrastruktur betrifft. Der Prozess sei aber noch am Laufen. Möglich ist, dass auch über die Osterfeiertage zu einer Gesamtlösung beraten wird.

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