Nach einem Produktrückruf der Käserei Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) für Kajmak, Trinkjoghurt und Frischkäse waren Untersuchungen am Wochenende weiter im Laufen.
Bisherige Erhebungen in Verbindung mit acht seit 2020 in Wien aufgetretenen Listerien-Erkrankungen, davon drei Todesfällen, deuten laut AGES auf den Betrieb in Niederösterreich hin. Die Firma wies die Vorwürfe zurück: „Der Fehler liegt nicht bei uns“, sagte Ivan Velicic von der Käserei Gloggnitz am Samstag zur APA.
Das Unternehmen werde regelmäßig kontrolliert, „einmal pro Monat ist der Lebensmittelinspektor bei uns“, betonte Velicic auf Anfrage. Eigene Proben seien unauffällig gewesen. Listerien seien in einem Restaurant in Wien festgestellt worden, in dem Produkte der Käserei angeboten wurden.
Die Produktion in Gloggnitz läuft weiter, berichtete Velicic. Abnehmer ist vor allem der Großhandel, die Erzeugnisse werden auch direkt vermarktet. Die Käserei stellt Milchprodukte wie Aufstrich (Kajmak), Käse, Joghurt und Paprika laut einer traditionellen Rezeptur aus Serbien her, wie auf der Webseite zu lesen ist.
Die Käserei hatte am Freitag Kajmak, Trinkjoghurt und Frischkäse zurückgerufen, diese Produkte sollen nicht verzehrt werden. „Grund ist eine mögliche Gesundheitsgefahr auf Grund einer Kontamination mit Listeria monocytogenes“, wurde mitgeteilt.
Routinemäßig durchgeführte Clusteranalysen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit ergaben, dass acht seit 2020 aufgetretene Erkrankungen auf einen identen Listerienstamm zurückzuführen sind. Laut AGES ließ sich die Quelle der Listerienerkrankung erst jetzt zurückverfolgen. Die Lebensmittelaufsicht des Landes Niederösterreich hat Maßnahmen eingeleitet: Bereits ausgelieferte Produkte werden nun durch den Betrieb zurückgerufen, neu produzierte Produkte dürfen erst nach Vorliegen eines negativen Gutachtens auf Listerien und nach Freigabe durch die Lebensmittelaufsicht in Verkehr gebracht werden.
Die Lebensmittelaufsicht wird in Niederösterreich durch die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle wahrgenommen. „Sollten im Rahmen von Kontrollen Mängel festgestellt werden, wird dem betroffenen Betrieb die Behebung der festgestellten Mängel vorgeschrieben. Abhängig von der Schwere der festgestellten Mängel erfolgen weitere Kontrollen oder Maßnahmen, die bis zur Betriebssperre führen können“, erläuterte Abteilungsleiterin Christina Riedl. Die Prüfintervalle und die Kriterien in der Aufsicht von Lebensmittelbetrieben werden durch das Gesundheitsministerium vorgegeben.