29 bestätigte Coronafälle in Österreich

Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 in Österreich ist auch am Mittwoch gestiegen. Stand 17.45 Uhr waren 29 Personen betroffen. Insgesamt wurden 3.138 Testungen durchgeführt, hieß es seitens des Gesundheitsministeriums. Das Arbeitsministerium lockerte indes die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften, insbesondere für Personal von Krankenhäusern und Laboren.

Neu hinzugekommen sind seit Mittwochfrüh ein vierter bestätigter Fall in der Steiermark und ein dritter in Salzburg. In der Steiermark handelt es sich um einen 49-Jährigen aus dem Bezirk Weiz. Sein Krankheitsverlauf sei mild. Wo er sich angesteckt haben könnte, sei bisher noch unklar, hieß es Mittwochnachmittag. In Salzburg wurde eine 44-jährige Urlauberin aus Köln in der Gemeinde Untertauern (Pongau) positiv auf Sars-CoV-2 getestet und unter Quarantäne gestellt.

Zwei Verdachtsfälle bei Kindern im Salzburger Pongau haben sich mittlerweile nicht bestätigt. Zwei Geschwister aus Werfenweng, die kürzlich mit ihren Eltern in Italien auf Urlaub waren, wiesen am Mittwoch grippeähnliche Symptome auf. Nachdem ihre Tests nun negativ ausfielen, muss die Schulklasse am Donnerstag doch nicht wie gedacht vorsorglich geschlossen werden. Der Kindergarten sperrt aber aus organisatorischen Gründen erst am Freitag wieder auf. Die beiden Kinder müssen dennoch vorsichtshalber zwei Wochen zu Hause bleiben.

Entwarnung gab es in Wien: Nachdem in einer Anwaltskanzlei drei Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, waren die restlichen Abstriche negativ. Damit ist die Testung aller knapp 300 Mitarbeiter abgeschlossen. Noch unklar ist, wer der Auslöser der Infektionskette war. Diese wurde nicht vom schwer erkrankten Anwalt ausgelöst. Die drei Infektionen in der Kanzlei – betroffen sind zwei Anwälte und eine junge Juristin, die mittlerweile als Rechtspraktikantin dem Landesgericht für Strafsachen zugeteilt ist – befinden sich weiterhin in häuslicher Quarantäne, teilte die Kanzlei am Mittwoch mit.

Nachdem der Fall der an Covid-19 erkrankten Juristin bekannt geworden ist, wurden auch vonseiten des Justizministeriums umfassende Untersuchungen eingeleitet. “Es gibt keine weiteren Anhaltspunkte zu weiteren Ansteckungen”, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nach dem Ministerrat. Bereits im Vorfeld wurde per Erlass zur Verhinderung der Einschleppung von Infektionskrankheiten Präventivmaßnahmen ergriffen. So sind in Gefängnissen etwa bis auf weiteres keine Tischbesuche mehr möglich.

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Das Arbeitsministerium lockerte indes wegen des neuartigen Coronavirus per Erlass die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften, insbesondere für Personal von Krankenhäusern und Laboren. Auch die Mitarbeiter an den Telefonhotlines können demnach die Höchstarbeitszeiten über- und die Ruhezeiten unterschreiten. “Wir erleichtern notwendige Abweichungen bei Arbeitszeitregelungen”, teilte die zuständige Ministerin Christine Aschbacher (ÖVP) mit.

Aber auch Kurzarbeit wurde angedacht: Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) führte am Vormittag ein Gespräch mit den Sozialpartnern. “Wir stehen als Regierung zur Verfügung, das System Kurzarbeit anzubieten, wo es notwendig ist und wo es Sinn macht”, sagte er nach dem Treffen. Es gäbe “in Österreich keinen Grund zur Verunsicherung”. “Wir sind auf alle Szenarien, die uns drohen könnten, gut vorbereitet”, meinte Kurz. Für Unternehmen soll es aber Richtlinien geben, um im Falle eines Ansteckungsfalles vorbereitet zu sein.

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