Spielsüchtiger bekam nach Klage halbe Million Euro von Wettanbieter

Mann verlor bei Online-Sportwetten innerhalb von 13 Monaten rund 900.000 Euro

Suchtexperten warnen vor dem hohen Suchtpotenzial von Sportwetten, die gerade bei großen Sportereignissen wie die diesjährige Fußball-EM auf großes Interesse stoßen. Wie das Ö1 Mittagsjournal des ORF am Mittwoch berichtete, hat ein Mann bei Sportwetten innerhalb von 13 Monaten rund 900.000 Euro verloren. Sein Rechtsanwalt klagte den Online-Sportwettenanbieter und hat mittlerweile eine halbe Million zurückgeklagt. Jetzt klagt er noch den Rest ein.

Alles begann vor Jahren mit einer Glückssträhne und hohen Gewinnen des Mannes, der anonym bleiben will, wie sein Salzburger Rechtsanwalt Johannes Koman dem ORF schilderte. Sein Mandant habe dann trotz Verlusten immer wieder darauf vertraut, dass das ursprüngliche Glück zurückkehren werde und deshalb immer weitergespielt. Das Geld dafür erhielt er aus seinem Umfeld.

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Der Mann habe bei einzelnen Sportwetten mit Einsätzen von über 100.000 Euro gespielt, erklärte der Anwalt. Das Salzburger Wettgesetz sieht vor, dass man nur 500 Euro pro Wette setzen darf, doch das bezieht sich nicht auf Onlinesportwetten, insbesondere nicht von ausländischen Sportwettenanbietern.

Im Jahr 2020 brachte Koman für seinen Mandaten eine Klage gegen die Hillside Sports ENC mit Sitz in Malta ein. Hillside ist einer der weltweit größten Online-Sportwettenanbieter, dazu gehört etwa die Plattform Bet365. Der Salzburger Rechtsanwalt argumentierte vor Gericht mit der Spielsucht seines Mandanten. „Die Spielsucht bedeutet rechtlich eine partielle Geschäftsunfähigkeit“, in dem Zeitraum, in dem man diese extreme Anzahl an Wetten mit diesen extremen Werten tätigt, sei man nicht zurechnungsfähig, also partiell geschäftsunfähig.

Die zweite Instanz, das Oberlandesgericht Linz, verurteilte Hillside zur Zahlung von gut 500.000 Euro plus Verfahrenskosten und Verzugszinsen. Hillsides Versuch, noch den Obersten Gerichtshof (OGH) zu befassen, scheiterte. Der OGH erklärte eine außerordentliche Revision für nicht zulässig. Doch trotz des rechtskräftigen Urteils zahlte Hillside zunächst nicht, sondern bot stattdessen einen Vergleich über 100.000 Euro an.

Damit sei versucht worden, seinem Mandanten einen gewissen Betrag hinzuhalten, in der Hoffnung, dass er finanziell ohnehin schon in so großen Schwierigkeiten stecke, dass er lieber ein Sechstel sofort annimmt als die ganze Summe irgendwann, erläuterte Koman. Erst nachdem Zeitungen über den Fall berichten, zahlte Hillside. Laut Anwalt fehlen allerdings noch rund 80.000 Euro an Verzugszinsen.

Hillside wollte bisher keine Stellungnahme zu der Causa abgeben. Koman hat mittlerweile noch den Restbetrag des verspielten Geldes seines Mandanten eingeklagt, rund 400.000 Euro. Sportwetten würden in Österreich als einziges Land in der EU als Geschicklichkeits- und nicht als Glücksspiel gelten. Deshalb seien sie weniger streng reguliert.

Seine Mandanten haben meistens ihre ganze Existenz durch Sportwetten verloren, sagte Koman und kritisierte, dass der Spielerschutz nicht entsprechend funktioniere. „Irgendwie gehört dem ein Riegel vorgeschoben, dass man, bedingt durch eine Spielsucht, einfach alles verlieren kann.“ Mehrere Medien, darunter die Kronenzeitung und die Salzburger Nachrichten, haben über den Teilerfolg des Salzburger Anwaltes bereits berichtet.

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