Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen um getötete Rehkitze

Landwirt tötete bei Mäharbeiten offenbar mehrere Rehkitze (Symbolbild) © APA/dpa/Uwe Anspach

Weil er sechs junge Rehe mit einer Mähmaschine verstümmelt und teils getötet haben soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft Linz gegen einen Landwirt aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung. Der 57-Jährige hätte die Warnungen örtlicher Jäger ignoriert, die ihn auf die Rehkitze aufmerksam machten und anboten, sie mit einer Drohne ausfindig zu machen, berichtete die „Kronen Zeitung“ (Sonntag-Ausgabe).

Die Staatsanwaltschaft Linz bestätigte auf APA-Anfrage, dass Ermittlungen aufgenommen wurden. Der Vorwurf der Tierquälerei steht im Raum.

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Der Landwirt und Kommunalpolitiker soll Anfang Juni eine von ihm gepachtete Wiese gemäht haben, obwohl ihn örtliche Jäger vor Rehkitzen warnten, die versteckt im hohen Gras liegen dürften. „Wir haben zwei Drohnen, mit denen wir für Landwirte kostenlos deren Wiesen nach Rehkitzen absuchen“, erklärte einer der involvierten Jäger der „Krone“. Das habe man auch dem 57-Jährigen angeboten – dieser aber habe „schroff gemeint, dass uns das nichts angeht“, berichtete der Jäger.

Am 9. und 10. Juni fanden die Jäger auf der gemähten Wiese dann die Überreste von zwei toten Kitzen im Alter von zwei bis drei Wochen. Zwei weitere waren so schwer verletzt, dass sie an Ort und Stelle erschossen werden mussten. Am Tag darauf wurden erneut zwei tote Rehjungen auf einem Komposthaufen ganz in der Nähe entdeckt. Einer der Jäger resümierte gegenüber der „Krone“: „Vier Kitze waren tot. Zwei lebten noch, hatten keine Beine mehr und schrien erbärmlich, wir mussten sie erschießen“.

Umgehend wurde Strafanzeige wegen Tierquälerei erstattet. Auf APA-Nachfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft Linz am Sonntag, den Abschlussbericht der Polizei erhalten und Ermittlungen eingeleitet zu haben. Diese könnten bereits Ende Juli abgeschlossen sein. Dann wird das Verfahren entweder eingestellt oder Klage erhoben. Im Falle einer Verurteilung könnte wegen Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.

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