StVO-Novelle enthält Ampelregeln mit und ohne Grünblinkphase

Blinkt sie oder blinkt sie nicht? © APA/dpa/Sina Schuldt

Der Ministerialentwurf zur 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht unter anderem die „Implementierung einer Zuflussregelung zur zielgerichteten Steuerung von Verkehrsströmen“ vor. Gemeint ist eine abweichende Ampelregelung beim Blinken. Das Innenministerium hat nun vergangene Woche in einer Stellungnahme vor Verwirrung aufgrund dieser „Ampelregelungen mit und ohne Grünblinkphase“ gewarnt, berichtete die „Kleine Zeitung“ am Freitag.

In dem Bericht wurde vonseiten des Verkehrsministeriums bereits eine Entwarnung vor einer österreichweiten Blink-Willkür gegeben, denn „Ampeln, die nicht grün blinken, sollen an Zufahrtsstraßen zu Autobahnen zum Einsatz kommen“. Ein Pilotprojekt ging in Oberösterreich 2014 in Linz in Probebetrieb, wo eine „intelligente“ Ampel an der Auffahrt Franzosenhausweg auf die Mühlkreisautobahn (A7) den Verkehr Richtung Westautobahn (A1) dosiert – die Dichte des Verkehrs wird dabei mit Sensoren im Belag bestimmt.

Das Verkehrsministerium berichtete gegenüber der „Kleinen Zeitung“ jedenfalls, dass „die sogenannte Zuflussregelungsanlage ‚gute Ergebnisse‘ gebracht hat“, die Asfinag „dass der Versuch ‚im Sinne der Steigerung der Verkehrsflüssigkeit erfolgreich war‘“. Zwar seien Rückstaus auf der Auffahrtsstraße zu erwarten, doch die daraus resultierenden Wartezeiten würden „durch Zeitgewinne auf der Autobahn ausgeglichen“.

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