Vier Jahre Haft für Edtstadler-Einbrecher

Ein 50-jähriger Mann mit serbischen Wurzeln ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht für einen Einbruch in die Wiener Wohnung von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der mehrfach Vorbestrafte nahm die Strafe nach Rücksprache mit Verteidiger Peter Philipp an und verabschiedete sich von den anwesenden Medienvertreterinnen und -vertretern mit einem höflich-irritierenden „Auf Wiedersehen“.

Auch der Staatsanwalt war mit der Sanktion einverstanden. Das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte sich gemeinsam mit einem vorerst noch unbekannten Komplizen in professioneller Manier Zutritt in Edtstadlers Wohnung verschafft, indem sie am 23. August 2023 die Sicherheitstür mit einem Hebelwerkzeug und einer Druckplatte aufbrachen. Die beiden rafften dann in den Räumlichkeiten Wertgegenstände in Höhe von rund 8.000 Euro zusammen und wollten die Beute gerade aus der Wohnung schaffen, als sie die an der Adresse eintreffende Kriminalpolizei bemerkten. Edtstadler hatte vorsorglich zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, die die Polizei auf den Plan riefen. Die Einbrecher ergriffen mit 60 Euro Bargeld und einer WLAN-Kamera überstürzt die Flucht. Der 50-Jährige konnte jedoch in weiterer Folge aufgrund am Tatort hinterlassener DNA-Spuren ausgeforscht und festgenommen werden.

Der gebürtige Serbe war 1995 erstmals in Österreich wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt worden. Fünf weitere Verurteilungen folgten, mit einer Ausnahme allesamt wegen Vermögensdelikten. Zuletzt fasste er 2021 zweieinhalb Jahre unbedingt für gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch aus und wurde nach Verbüßung des Großteils der über ihn verhängten Strafe abgeschoben und mit einem Aufenthaltsverbot belegt.

„Wieso kommen Sie wieder nach Wien?“, wollte Richter Harald Craigher wissen. „Ich habe eine Tochter. Die lebt in Wien. Ich dachte, ich komme zu Besuch her“, erwiderte der Angeklagte. Dann sei „es (gemeint: der inkriminierte Einbruch, Anm.) passiert“. „Er hat nicht gewusst, dass das die Wohnung der Frau Ministerin ist“, betonte Verteidiger Peter Philipp. Sein Mandant habe „Packerln vor der Tür gesehen, da sind sie rein“. Im Pkw des 50-Jährigen wurden von der Polizei Schraubenzieher und weiteres Werkzeug, das sich für Aufbrechen von Wohnungstüren eignet, sichergestellt. „Ich schätze, das brauch ma nimmer“, bemerkte der Richter, worauf sich der Verteidiger beeilte, der Vernichtung dieser Gegenstände zuzustimmen („Weg damit!„).

Zu seinem Mittäter machte der 50-Jährige – wenig überraschend – keine Angaben. Er verwies darauf, sein Arbeitgeber in Serbien sei im Vorjahr Pleite gegangen und er aufgrund dessen in eine finanzielle Schieflage geraten. “Ich entschuldige mich“, betonte er. Er habe gleich nach seiner Festnahme ein Geständnis abgelegt.

Edtstadler war bei der Verhandlung nicht anwesend. Auf Grund der geständigen Verantwortung des Angeklagten hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung schon im Vorfeld auf ihre zeugenschaftliche Einvernahme verzichtet. Der vorsitzende Richter eines Schöffensenats hatte die Ministerin daher nicht geladen.

Das Urteil für den Edtstadler-Einbrecher fiel bei einer Strafdrohung von einem bis zu 15 Jahren angesichts dessen geständiger Verantwortung durchaus empfindlich aus. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte zuletzt eine Schieflage zwischen Strafen für Vermögens- und Gewaltdelikte konstatiert und angedeutet, die Sanktionen für letztere seien vergleichsweise zu milde. Eine von der ÖVP eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Verfassungsministerin Edtstadler soll sich neben einer möglichen Senkung der Strafmündigkeitsgrenze daher auch diesem Themenkreis widmen. Erste Vorschläge der Arbeitsgruppe in Richtung möglicher Gesetzesänderungen wurden für Ende April avisiert.

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