18 Monate bedingte Haft für antisemitische Postings

27-Jährige hieß laut Urteil Judenvernichtung im Dritten Reich gut und glorifizierte Adolf Hitler

Postings auf dem Instagram-Kanal der „Zeit im Bild“ landeten bei der Meldestelle NS-Wiederbetätigung.
Postings auf dem Instagram-Kanal der „Zeit im Bild“ landeten bei der Meldestelle NS-Wiederbetätigung. © Urupong - stock.adobe.com

Eine 27-jährige aus Oberösterreich stammende Frau wurde am Landesgericht Wien am Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Angeklagte hatte die Postings im vergangenen Juli auf dem Instagram-Account der „Zeit im Bild“ hinterlassen. Einen Beitrag, in dem über den Einmarsch israelischer Truppen im Westjordanland berichtet wurde, kommentierte sie zunächst mit „Tod den Juden“.

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Drei Minuten später legte sie mit einer Anspielung auf Adolf Hitler noch nach, womit sie laut Urteil die Judenvernichtung im Dritten Reich gut hieß und Hitler glorifizierte.

Die 27-Jährige wurde dafür bei der beim Innenministerium eingerichteten „Meldestelle NS-Wiederbetätigung“ angezeigt. Ihre Ausforschung gestaltete sich insofern nicht schwierig, als sie unter ihrem Klarnamen gepostet hatte. Aufgrund des Einbringens der Anzeige in Wien wurde in der Bundeshauptstadt verhandelt.

Geständig aber kein Wort des Bedauerns

„Geschrieben hab ich’s, schuldig bin ich“, sagte die 27-Jährige zu Beginn ihrer Einvernahme. Sie habe auf vorhergehende Kommentare reagiert, „die für die Juden waren“. Sie habe „unüberlegt“ gehandelt: „Ich habe mich hinreißen lassen.“ Worte des Bedauerns kamen der Frau nicht über die Lippen.

Sie beschwerte sich allerdings darüber, dass sie anonym zur Anzeige gebracht worden sei. Sie habe aber eine Vermutung, „wer das gewesen ist“. Die Frau bekam die über sie verhängte Strafe aufgrund ihrer bisherigen Unbescholtenheit sowie ihrer geständigen Verantwortung unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

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