Amtsbekannter Taxiräuber (17) steht am 19. Jänner vor Gericht

Bursch wurde bereits verurteilt, weil er mit anderen ein Polizeiauto abgefackelt hatte – Komplizen (13) noch strafunmündig

Ein 17-Jähriger, der gemeinsam mit zwei 13-Jährigen im November in Oberösterreich einem Taxilenker den Wagen geraubt und anschließend zwei Einbrüche begangen haben soll, muss sich am 19. Jänner vor Gericht verantworten.

Der Bursch ist kein unbeschriebenes Blatt – er war Ende 2021 dabei, als eine Gruppe ein Polizeiauto in Linz in Brand steckte. Auch seine mutmaßlichen Komplizen sind der Polizei nicht unbekannt, sie waren bei dem Taxiüberfall aber noch strafunmündig.

13-Jähriger drohte Lenker mit Umbringen

Der 17-Jährige stieg in der Nacht auf den 9. November gemeinsam mit einem Burschen und einem Mädchen (beide 13) in Linz in ein Taxi. Die drei ließen sich nach Kronstorf (Bezirk Linz-Land) chauffieren.

Dort soll der 13-Jährige eine Waffe in seiner Jackentasche vorgetäuscht und dem Taxilenker gedroht haben, ihn zu erschießen, wenn er ihnen nicht sein Auto überlasse. Gemeinsam sollen die zwei Burschen den Lenker verprügelt haben.

Dann fuhr das Trio mit dem erbeuteten Wagen davon. Unterwegs brachen die Jugendlichen in einen Supermarkt und in eine Tankstelle ein – sie brauchten Öl, weil sie das gestohlene Taxi beschädigt hatten und der Pkw Öl verlor. Dem 17-Jährigen werden von der Staatsanwaltschaft Linz Raub und Einbruchsdiebstahl zur Last gelegt, ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Gerichtserfahrung hat der Teenager bereits: Im Vorjahr waren er und drei weitere junge Männer zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden, weil sie im November 2021 im Linzer Stadtteil Ebelsberg ein Polizeiauto mit Benzin übergossen und angezündet hatten.

Die 13-Jährigen, die an dem Taxiüberfall beteiligt gewesen sein sollen, waren noch strafunmündig. Der Bursch ist aber mittlerweile 14 Jahre alt und somit künftig strafmündig. Die Teenager dürften zu einem losen Verbund Jugendlicher gehören, die in mehreren Bezirken Gewaltdelikte, Einbrüche und (Auto-)Diebstähle begangen sowie gegen das Suchtmittel- und das Verbotsgesetz verstoßen haben sollen.

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