Anschlagpläne auf Synagoge: Zurechnungsfähigkeit wird überprüft

Nächste Haftprüfung im Fall des terrorverdächtigen 17-Jährigen findet am 5. April statt

Im Fall jenes 17-Jährigen mit türkischen Wurzeln aus dem Bezirk Steyr-Land, der den sogenannten Islamischen Staat (IS) verherrlicht und einen Anschlag auf eine Synagoge in Wien geplant haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Steyr nun ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.

„Die Sachverständige Adelheid Kastner prüft, ob der Bursch psychische Probleme hat bzw. zurechnungsfähig ist“, sagte am Donnerstag Pressesprecher Andreas Pechatschek im Gespräch mit dem VOLKSBLATT.

Wie berichtet, wurde der Jugendliche im Dezember 2023 verhaftet, weil er in Chats die Absicht geäußert haben soll, sich eine Schusswaffe für einen Anschlag auf eine Synagoge in Wien besorgen zu wollen.

Laut Anklagebehörde sind bei Hausdurchsuchungen Bild- und Videomaterial mit Hinrichtungsvideos und Anleitungen zur Herstellung von Bomben und Waffen gefunden worden.

Beschwerde abgewiesen

Der Verteidiger des 17-Jährigen hatte, wie vom VOLKSBLATT berichtet, im Jänner gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft um einen Monat Beschwerde erhoben. Diese wurde aber mittlerweile vom Oberlandesgericht Linz abgewiesen und die nächste Haftprüfung auf den 5. April festgesetzt.

In seiner Einvernahme hatte der unbescholtene Schüler die Chat-Nachrichten heruntergespielt. Er habe es nicht ernst gemeint und auch nicht die Absicht gehabt, sich dem Islamischen Staat ́ anzuschließen oder ihn zu unterstützen.

Laut Pechatschek steht neben dem psychiatrischen Gutachten auch noch der Abschlussbericht der Polizei aus. Bei diesem Fall handelt es sich um einen so genanten Berichtsakt, der zuerst von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und anschließend vom Justizministerium geprüft werden müsse.

Von Heinz Wernitznig

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