Baustart für neue Donaubrücke Mauthausen hängt in der Luft

Bundesverwaltungsgericht lässt Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im UVP-Bescheid nicht gelten

Die politische Kommentierung lässt erahnen, welchen Nackenschlag das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Ländern Oberösterreich und Niederösterreich in Sachen neuer Donaubrücke bei Mauthausen versetzt hat. Denn dafür gibt es zwar einen positiven Bescheid zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), und auch die Finanzierung ist zwischen den beiden Bundesländern ausgehandelt.

Doch nun hängt das Vorhaben in der Luft — weil nämlich das BVwG aus dem UVP-Bescheid den Spruchpunkt zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung aufgehoben hat, nachdem einige Beschwerden gegen den UVP-Bescheid eingebracht worden waren. Ein Baustart kann damit in weite Fern gerückt sein.

Entsprechend fallen die Reaktionen dies- und jenseits der Donau aus. Von einer „schlechten Nachricht für den Wirtschaftsstandort“spricht LH Thomas Stelzer und auch davon, dass das „zu Lasten der Bevölkerung“ gehe. Ähnlich klingt Niederösterreichs LH Johanna Mikl-Leitner: Es sei „eine bittere Enttäuschung“ für jene, die täglich im Stau stehen, für die Betriebe und für die Umwelt.

Oberösterreichs Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner verweist darauf, dass es das BVwG „als nicht gravierend eingestuft“ habe, dass eine Sperre der Bestandsbrücke der Region einen tägliche Mehrbelastung von 350.000 bis 400.000 Kfz-Kilometer beschere.

Steinkellner spricht damit den Zustand der bestehenden Brücke bei Mauthausen an, bei der man alles unternehme, um eine langfristige Sperre zu vermeiden. Aufgrund des schlechten Zustands wäre es enorm wichtig gewesen, die Bauvorbereitungen parallel zum Verfahren voranzutreiben. Diese Vorbereitungsarbeiten liegen nun auf Eis.

Udo Landbauer, Verkehrslandesrat in NÖ, verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass trotz Gesetzesnovellen zur Beschleunigung großer Infrastrukturprojekte die gewünschte Wirkung ausbleibe.

Die 700 Meter flussabwärts von der Bestandsbrücke geplante neue Donaubrücke sowie der Neubau der Bestandsbrücke sind mit 230 Millionen Euro veranschlagt, davon tragen das Land OÖ 55 und das Land NÖ 45 Prozent.

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