Besuchsverbot in
Heimen und Spitälern

Ausnahme Begleitung von Sterbenden und Gebärenden – Besuch für Kinder

Ein Besuchsverbot für Alten- und Pflegeheime sowie für Krankenhäuser tritt am Dienstag (10.11.) in den oö. Alten- und Pflegeheimen sowie in den Krankenhäusern in Kraft. Es gilt vorerst für 14 Tage.

Diese Maßnahme verkündeten Gesundheitsreferentin LH-Stv. Christine Haberlander und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer angesichts der sehr hohen Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 am Sonntag.

Am Samstag war OÖ mit 2252 positiv Getesteten wieder österreichweiter Spitzenreiter, am Sonntag wurden 1631 Neuinfizierte gemeldet.

Ausnahmen davon gibt es für die Begleitung von Menschen, die im Sterben liegen, bei Geburten sowie für den Besuch von Kindern.

„Die Lage ist ernst, sogar sehr ernst. Wir müssen alles tun, was möglich ist, um die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu verlangsamen“, begründeten die beiden Politikerinnen die Einschränkung.

In den Alten- und Pflegeheime sind nur mehr Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbewegung, Seelsorge sowie zur Begleitung von kritischen Lebensereignissen gestattet. Die Bewohner können die Einrichtung jederzeit verlassen nach der Rückkehr kann je nach Einschätzung der Situation ein Antigen-Test erforderlich sein.

Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen müssen während des Dienstes durchgehend CPA oder FFP2-Maske tragen. Alle externen Dienstleiter dürfen die Heime nicht betreten, ausgenommen dringliche Reparaturarbeiten.

Die mobile Version verlassen