Beim Landesverwaltungsgericht OÖ abgeblitzt ist ein Tierschutzverein, der gegen die Bewilligung, Birkhahne zu jagen, Einspruch erhoben hatte. Bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ langten von einer Vielzahl von Jagdausübungsberechtigten von Eigenjagdgebieten der Bezirke Gmunden, Kirchdorf, Steyr-Land und Vöcklabruck Anträge auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen zur Entnahme von Birkhahnen ein.
Nach Einholung einer jagdfachlichen Stellungnahme erteilte die Oö. Landesregierung jeweils Bewilligungen zur Bejagung in den Eigenjagden unter definierten Auflagen bzw. Bedingungen.