Linz: Coronamaßnahmenkritiker wegen Holocaustleugnung vor Gericht

Ein prominenter Vertreter der oberösterreichischen Coronamaßnahmengegner-Szene muss sich am 10. November wegen des Vorwurfs der Holocaustleugnung vor dem Landesgericht Linz verantworten. Er soll auf Internetplattformen Ausgangsbeschränkungen und Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen haben. Es drohen ein bis zehn Jahre Haft. Es laufen gegen ihn noch weitere Ermittlungen, nachdem seine Frau an einer Krebserkrankung, die sie offenbar nicht behandeln ließ, gestorben ist.

Der Angeklagte, der zahlreiche Coronademos organisiert hatte, ist in Untersuchungshaft. Er war im August des Vorjahres nicht zu seinem Prozess erschienen und untergetaucht. Im Jänner ging er dann der Polizei bei einer spektakulären Verkehrsanhaltung ins Netz: Im Wagen hatte er damals die Leiche seiner Ehefrau, die wenige Stunden zuvor gestorben war, und die gemeinsamen drei Kinder.

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Ein psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass er zurechnungsfähig ist. Laut der Sachverständigen Adelheid Kastner weise er eine „querulatorisch-fanatische Persönlichkeits-Akzentuierung“ auf, die sich während der Pandemie manifestiert habe. Mittlerweile habe sich der Angeklagte aber von der Holocaustleugnung distanziert und unter dem Eindruck des Todes seiner Frau und der Frage nach der Versorgung seiner Kinder sei auch kein weiteres entsprechendes Verhalten zu erwarten, so Kastners Prognose.

Die nunmehrige Anklage nach dem Verbotsgesetz bezieht sich auf die Aktivitäten des Mannes im Zusammenhang mit seinem Anti-Coronamaßnahmen-Aktivismus. Der Vorfall mit seiner Frau könnte für ihn aber ein weiteres juristisches Nachspiel haben: Gegen ihn wird derzeit nach wie vor ermittelt – infrage kommen die Tatbestände Störung der Totenruhe, unterlassene Hilfeleistung oder sogar Mitwirkung an der Selbsttötung. Denn die Frau ist laut einem medizinischen Gutachten vom Oktober an einer unbehandelten Krebserkrankung gestorben.

Der Oberösterreicher, der in der Pandemie regelmäßig maßnahmenkritische Kundgebungen organisiert hatte, war über längere Zeit immer wieder in gröbere Konflikte mit Polizei und Behörden verwickelt. Im März 2022 fasste er etwa ein Jahr Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt, wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels aus. Von den Vorwürfen der gefährlichen Drohung und der Bestimmung zum Amtsmissbrauch wurde er damals im Zweifel freigesprochen.

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