Deutlich mehr Anfragen an die oö. Tierschutz-Ombudsfrau im Vorjahr

453 Verwaltungsstrafverfahren, neun Tierhalteverbote und Bewusstseinsbildung von klein auf

649 Anfragen gab es in Vorjahr für die oö. Tierschutz-Ombudsfrau Cornelia Rouha-Mülleder zu bearbeiten, ein Großteil davon betraf Hunde und Katzen. Insgesamt gab es um 50 Anfragen mehr als im Jahr davor. Sie stellte am Dienstag gemeinsam mit Tierschutz-Landesrat Michael Lindner ihren Tätigkeitsbericht für 2023 vor.

Die Themenvielfalt erstreckte sich dabei von der Zucht beziehungsweise der Qualzucht über allgemeine Tierschutzthemen bis hin zu Fragen zur Haltung von Hunden und Katzen, wie die Kastration. Zudem wurden auch im Vorjahr von der Bevölkerung wieder mehr Missstände in der Tierhaltung aufgezeigt.

Steigende Sensibilisierung in der Bevölkerung

„Das Thema Tierschutz nimmt dank der steigenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit in unserer Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle ein. Immer wieder werden negative Vorfälle bekannt, die zeigen, dass der Tierschutz weiter vorangetrieben und noch mehr in den Fokus gerückt werden muss“, sagte Lindner.

Rouha-Mülleder sieht: „Sehr viele soziale Probleme als Ursache für Tierschutzprobleme.  Gerade im Kleintierbereich gehe die gesellschaftliche Entwicklung in die Richtung: Man kauft sich schnell etwas und tauscht es dann um. Haustiere sind aber nicht einfach Gebrauchsgegenstände, sondern soziale Wesen, die Pflege und Aufmerksamkeit benötigen. Ein Erwerb von Haustieren muss daher gut überlegt sein.“

Bewusstseinsbildung für respektvollen Umgang mit Tieren müsse früh gestartet werden, so Lindner. Vergangenes Jahr hat er daher eine Initiative für die zweiten Volkschulklassen ins Leben gerufen – diese soll auf Kindergärten erweitert werden.

Überprüfungen durch die Behörden

Nach eingehender Prüfung, inwieweit die geschilderten Umstände tierschutzrelevant sind, gingen insgesamt 62 Hinweise von der Tierschutz-Ombudsstelle OÖ, mit der Bitte um Überprüfung und Übermittlung näherer Informationen zu den Hinweisen an die zuständigen Behörden. Zudem seien 214 Hinweise direkt bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften eingelangt, wie Rouha-Mülleder in ihrer Funktion als Ombudsfrau informiert wurde.

Konkret gab es im Vorjahr 453 neu eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz, zudem waren noch einige ältere Verfahren anhängig. Die betroffenen Hauptgruppen:

  • 161 Fälle betrafen Hunde: Dabei ging es unter anderem um die fehlende Kennzeichnung und Registrierung in der Heimtierdatenbank, Mängel in der Haltung der Vierbeiner und mangelnder Schutz vor klimatischen Bedingungen.
  • 113 Fälle betrafen Rinder: Unter anderem ging es um unzureichend eingestreute, trockene Liegeflächen und/oder hochgradige Verschmutzung der Tiere sowie mangelnde Versorgung.
  • 63 Fälle betrafen Katzen: Unter anderem fehlte die Kastration oder es gab Mängel bei der Zucht.
  • 47 Fälle betrafen Schweine: Von der mangelhaften Betreuung und tierärztlichen Behandlung, über Mängel bei Liegeflächen oder der Versorgung mit Wasser und Futter reichten die Vorwürfe.

Die Anzahl der Verwaltungsstrafverfahren, die aufgrund eines Verstoßes gegen das Verbot der Tierquälerei, der Tötung von Tieren oder von Eingriffen an Tieren geführt wurden, sind im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen: Waren dies 2021 exakt 104 Verfahren und 2022 genau 118 Verfahren, so wurden im Vorjahr 195 Verfahren aufgrund einer Übertretung durchgeführt.

Auch die Anzahl der Beschwerdeverfahren stieg deutlich an: 55 neue Verfahren wurden beim Landesverwaltungsgericht eingeleitet. Diese betrafen beispielsweise Tierhaltungen von Schweinen, Rindern, Hunden, verschiedene Nutztierarten oder Reptilien. Dabei ging es etwa um Verfahren in Bezug auf die Verhängung eines Tierhalteverbotes, Tiertransporte, Abnahme von Tieren oder die Bewilligung von Betriebsstätten.

In neun Fällen wurde ein Tierhalteverbot ausgesprochen

Das Verbot der Tierhaltung stellt die schwerste Strafsanktion der Behörde im Sinne des Tierschutzes dar. 2023 wurden elf Verfahren betreffend die Verhängung eines Tierhaltungsverbotes eingeleitet, vier Mal wurde dieses angedroht.

Letztlich wurde das Halteverbot in neun Fällen ausgesprochen, sieben Mal auf Dauer, wobei es in drei Fällen sämtliche Tiere betraf, je einmal ging es um landwirtschaftliche Nutztiere, Rinder und Schweine. In einem Fall wurde das Tierhalteverbot für zehn und einmal für zwanzig Jahre ausgesprochen.

Augenmerk darauf, Qualzucht zu verhindern

Bereits vor der Zucht von Hunden und Katzen muss jede Zucht bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet oder sogar bewilligt werden. Dabei müssen die Züchter belegen, welche Maßnahmen gesetzt werden, um Qualzüchtungen zu vermeiden. In Österreich sind Züchtungen, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, durch das Tierschutzgesetz verboten. Derartige Züchtungen werden als Qualzüchtungen bezeichnet.

Tote Rehkitze: „Das macht mich betroffen und wütend“

Zum aktuellen Fall im Mühlviertel, bei dem sechs Rehkitze auf einer Wiese bei Mäharbeiten getötet wurden, sagte Lindner: „Wenn ich das höre, macht mich das betroffen und wütend. Wir haben gemeinsam mit der Jägerschaft alle technischen Möglichkeiten, dass wir Wiesen vorher kontrollieren, bevor man mäht.“ Er sei froh, dass die Staatsanwaltschaft ermittle.

Von Michaela Ecklbauer

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