Doppelmörder muss vor Abschiebung Haft verbüßen

Obwohl Asylantrag von Afghanen (33) abgewiesen worden war

Jener 33-jährige Afghane, der Mitte Jänner am Oberlandesgericht Linz wegen zweifachen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, wird nicht in sein Heimatland abgeschoben.

Dies, obwohl sein Asylantrag auch in letzter Instanz abgewiesen wurde. „Das ist erst nach Verbüßung der Haft möglich, also frühestens in 15 Jahren“, sagt Rechtsanwalt Helmut Blum zum VOLKSBLATT.

Er hat beim Prozess die Angehörigen der Opfer vertreten. In Österreich sei sichergestellt, dass der Mann die Strafe verbüße. Er verstehe aber, wenn viele nicht verstehen, warum in diesem Fall im Gegensatz zu der Schülerinnen von Wien keine Abschiebung erfolge.

Wie berichtet hatte der Afghane 2019 in Wullowitz zwei Männer getötet. Im Innenministerium wollte man den Fall mit Hinweis auf rechtliche Vorgaben nicht kommentieren.

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