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Eltern müssen Schulassistenz für ihr behindertes Kind selbst zahlen
Keine Dauerlösung für Volksschüler, der dieser Bezugsperson vertraut
Online seit:
Eine Schulassistenz kann für die Entwicklung eines Kindes mit Behinderung eine große Bereicherung sein. Das hat eine Familie bei ihrem elfjährigen Sohn selbst gemerkt.
Bis Ende des Schuljahres 2021/22 wurde der Volksschüler bei seinen Schulbesuchen von einer Assistentin begleitet und unterstützt. Im Laufe der Jahre baute der Bub ein großes Vertrauen und eine emotionale Bindung zu seiner Schulassistentin auf.
Er hatte große Freude in der Schule und die Eltern stellten einige Fortschritte in der Entwicklung ihres Kindes fest. Aufgrund von Sparmaßnahmen wurde die Schulassistenz nun jedoch nicht weiter genehmigt.
Der Bub, der aktuell die 4. Klasse Volksschule besucht, hat sich seitdem stark zurückgezogen. Auch seine Leistungen in der Schule haben gelitten, da er seine gewohnte Schulassistentin sehr vermisst. Auch der Direktor weiß, dass eine Schulassi- stenz für Kinder mit körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen unverzichtbar ist.
Schulassistenten als wichtige Stütze
Für die betroffenen Kinder ist die Assistenz nicht nur eine Hilfe im Alltag, sondern auch eine wichtige Bezugs- und Vertrauensperson. Um ihren Sohn weiterhin zu fördern und die Situation zuhause zu entspannen, bezahlen nun die Eltern die Kosten für den Einsatz der Schulassistentin aus der eignen Tasche. Dies stellt jedoch eine enorme finanzielle Belastung für die Familie dar und ist keine Dauerlösung.
Wir bitten daher Sie, liebe Leserin, lieber Leser, die Familie mit einer Geldspende zu unterstützen, damit der Zehnjährige seinen Schulbesuch auch in Zukunft mit seiner geliebten Assistentin bestreiten kann.