Freispruch für Bademeister nach Vorfall auf Sprungturm in Steyr

In einem aufsehenerregenden Gerichtsverfahren wurde ein Bademeister des Steyrer Stadtbades vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Vorfall, der sich Mitte August ereignete, hatte europaweit für Schlagzeilen gesorgt.

Ein 19-jähriger Iraker stand damals auf dem Sprungturm des Bades, zögerte jedoch zu springen. Als der Sprungturm für Schwimmer freigegeben werden sollte, forderten ihn zwei Bademeister auf, den Turm zu verlassen.

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Als der junge Mann nicht reagierte, stieg einer der Bademeister zu ihm hinauf und drängte ihn zum Sprung. Zeugenaussagen und Videoaufnahmen deuteten darauf hin, dass der Bademeister den Jugendlichen dabei körperlich bedrängte.

Die Bilder des Vorfalls lösten in den sozialen Medien einen Aufschrei aus und führten zur Entlassung des Bademeisters. Vor Gericht stand er schließlich wegen des Vorwurfs der Nötigung.

Gerichtssprecherin Christine Forstner erklärte jedoch, dass für eine Nötigung eine Drohung und eine darauffolgende bewusste Entscheidung des Opfers erforderlich seien. Da der junge Mann nicht freiwillig gesprungen sei, sondern gedrängt wurde, entschied das Gericht auf Freispruch.

Forstner fügte hinzu, dass im Falle einer Verletzung des Irakers wegen Körperverletzung ermittelt worden wäre. Der Freispruch des Bademeisters bleibt umstritten, spiegelt aber die rechtliche Bewertung des Falls wider.

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