Frist für Abschuss von 6. Problemwolf in OÖ läuft diese Woche aus

Wolf, Grauer Wolf

Sechs Problemwölfe – sei es, weil sie Nutztiere gerissen haben, oder einem Wohngebiet zu nahegekommen sind – durften seit Inkrafttreten der Wolfsmanagementverordnung mit 30. Juni 2023 in Oberösterreich bereits entnommen werden. Drei Wildtiere suchten rechtzeitig das Weite und wurden nicht erwischt, für die letzte Wolfssichtung in Unterweißenbach (Bezirk Freistadt) läuft die Abschussfrist erst mit 30. März aus.

Grundsätzlich sieht die Verordnung Handlungsbedarf, wenn ein Wolf zwei Rinder, zwei Pferde oder zehn Schafe innerhalb von einem Monat gerissen hat oder in einem Zeitraum von drei Monaten drei Rinder, drei Pferde oder 20 Schafe dem Schadwolf zum Opfer gefallen sind. Als Risikowolf wird er wiederum eingestuft, wenn das Tier näher als 50 Meter an besiedeltes Gebiet herankommt.

Erst bei der dritten Sichtung Zeitfenster für Abschuss

In beiden Fällen muss der besagte Wolf innerhalb von vier Wochen zwei Mal vergrämt – durch Aktivitäten verscheucht – werden, beim dritten Auftauchen wird er von der Bezirksverwaltungsbehörde zum Abschuss freigegeben. Jene Jäger, die in einem der Jagdreviere im Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom letzten Vergrämungsort aktiv sind, dürfen dann den Problemwolf erlegen. Dafür haben sie exakt vier Wochen Zeit. Wurde das Tier nicht erwischt, läuft das Prozedere von vorne wieder los – sprich zwei Vergrämungen und danach die Abschussfreigabe.

„Ziel der Wolfsmanagementverordnung ist es, bestmöglichen Schutz für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sowie für die Nutztierhaltung zu gewährleisten. Dabei spielt die örtliche Jägerschaft eine bedeutende Rolle.

Ob letztendlich eine Entnahme gelingt oder nicht, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab“, heißt es auf VOLKSBLATT-Anfrage aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Ob die Aktion von Erfolg gekrönt ist, hängt etwa von der Jahreszeit ab, vom Gelände, der generellen Jagdaktivität in dem Gebiet oder dem Faktum, dass der Wolf auch weitergezogen sein kann.

Bislang ein Schadwolf und fünf Risikowölfe

Das erste Tier, das am 21. August 2023 zum Abschuss freigegeben wurde, war ein Schadwolf, der am Dachstein sein Unwesen trieb. Er konnte nicht zuletzt wegen des unwegsamen Geländes nicht erwischt werden. Am 29. August wurde ein Risikowolf, der in Unterweißenbach aufgetaucht war, freigegeben. Auch er suchte das Weite.

Die nächste Wolfsichtung im Bereich Königswiesen, Schönau und Unterweißenbach war von Erfolg gekrönt. Das Tier kam am 30. Oktober auf die Abschussliste und wurde am 7. November von einem Jäger erlegt. Jener Risikowolf, der in Bad Kreuzen den Menschen zu nahekam, durfte ab 1. Dezember geschossen werden und wurde kurz darauf am 5. Dezember von einem Jäger erlegt.

Das Tier, das in Sandl gesichtet wurde, wurde in den vier Wochen ab 27. Februar 2024 nicht erwischt. Und für den sechsten Wolf, der sich in Unterweißenbach mehrfach blicken ließ, läuft die Abschussfrist, die am 8. März begann, Ende dieser Woche aus.

Dieser Risikowolf war zunächst am 21. Februar in der Nähe eines bewohnten Bauernhofes in Liebenau gesichtet worden und am 2. März einer Familie, die mit ihrem dreijährigen Kind in Unterweißenbach spazieren war, zu nahegekommen. Bis 30. März kann es in den insgesamt 14 Jagdgebieten in den Bezirken Freistadt und Perg, die im Zehn-Kilometer-Radius liegen, abgeschossen werden.

Von Michaela Ecklbauer

Das könnte Sie auch interessieren