Fünf jugendliche Raser verrieten sich durch Posting im Internet

Videos zeigten verschiedene Straßenabschnitte aus dem Bezirk Braunau, auf denen Lenker mit bis zu 240 km/h unterwegs waren

Viel zu schnell und noch dazu sehr riskant war eine Gruppe junger Männer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren immer wieder mit ihren Autos im Bezirk Braunau unterwegs.

Das Beweismaterial dazu lieferten sie gleich selbst. Denn um ihr Ego zu pflegen, filmten sie ihre gefährlichen Fahrten und veröffentlichten diese im Internet. Dadurch wurde jedoch die Polizei auf die Raser aufmerksam, die konnte die fünf nun ausforschen.

Fassungslosigkeit über unglaublichen Leichtsinn

Auf dem Videoportal TikTok waren zuvor acht Videos aufgetaucht, die Fassungslosigkeit auslösten. So war aus der Perspektive des Fahrers zu sehen, wie ein Auto über Landesstraßen raste, dabei trotz Gegenverkehrs überholte oder absichtlich ständig auf der Gegenfahrbahn fuhr. Auch Überholmanöver auf Eisenbahnkreuzungen kamen in den Videos vor. Auf der Tachoanzeige sah man dabei, dass gerast wurde. Der Spitzenwert lag bei 240 km/h, und das auf Landesstraßen.

Auf den Videos war auch zu sehen, dass die Fahrzeuge im Bezirk Braunau unterwegs waren. Daher begann die Polizei Ende September zu ermitteln. Obwohl die Kennzeichen der Fahrer auf den Videos nicht erkennbar waren, gelang es den Ermittlern, fünf Lenker aus dem Innviertel auszuforschen.

Raser legten Geständnisse ab

Die meisten der 18- bis 24-Jährigen haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, sie stammen aus Länder im Süden Europas wie Italien oder Bosnien. Sie alle lenkten Fahrzeuge von deutschen Autoherstellern im Raum Braunau, Burgkirchen, Munderfing sowie Nußdorf am Haunsberg im Flachgau. Die fünf Verdächtigen sind laut Polizei geständig und werden angezeigt.

Auto-Abnahme geplant

Für derartige Fälle plant der Gesetzgeber – wie berichtet – im kommenden Jahr eine Auto-Abnahme. Erst kürzlich kam der Verfassungsexperte Peter Bußjäger in einem Gutachten zum Schluss, dass die Abnahme des Wagens bei einer massiven Geschwindigkeitsübertretung jedenfalls verfassungsrechtlich möglich ist.

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