Geflügelpest — Stallpflicht in weiten Teilen Oberösterreichs

Einschränkungen gelten auch für Privatpersonen mit wenigen Tieren — Übertragung des Virus auf den Menschen ist unwahrscheinlich

In Regionen, die als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen sind, gilt seit Dienstag Stallpflicht für Nutzvögel. So soll einer Übertragung der Krankheit von Wild- auf Hausvögel entgegengewirkt werden.

Besonders OÖ ist stark betroffen. Lediglich Bereiche in den Bezirken Freistadt, Perg, Steyr, Kirchdorf und Grieskirchen gelten als Gebiete mit „nur“ erhöhtem Risiko.

In allen anderen Bereichen des Bundeslandes muss Geflügel bis auf Weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Dies gilt für alle Betriebe mit 50 oder mehr Tieren. Höfe unter dieser Marke oder Private, die Tiere halten, sind von dieser Regelung zwar ausgenommen, aber auch hier gelten verschärfte Vorschriften.

Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden, etwa durch Netze. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nicht im Freien, sondern nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.

„Für uns Menschen besteht keine Gefahr. Das Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe vom Tier auf den Menschen ist sehr gering. Auch eine Übertragung des Virus durch Lebensmittel ist ausgeschlossen“, betont oberösterreichs Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP).

Die Geflügelpest ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Bei den bisher in Österreich festgestellten Fällen handele es sich um den Subtyp H5N1, betonte die AGES.

Infos uns Verbreitungskarte findet man auf der Webseite des Gesundheitsministeriums www.verbrauchergesundheit.gv.at

Das könnte Sie auch interessieren