Gericht: Betriebskindergarten nicht zu laut für Industriegebiet

Dass ein Welser Handelsunternehmen in seinen bestehenden Gebäuden im Industriegebiet einen Betriebskindergarten errichten wollte, hat einer Nachbarfirma nicht gepasst. Sie erhob gegen die Baubewilligung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht.

Als Begründung wurden neben einer vermuteten Widmungswidrigkeit auch heranrückende Wohnbebauung sowie Immissionen wie Lärm und Luftschadstoffe durch mehr Verkehr und die Heizung angeführt. Das Gericht wies das als unbegründet zurück.

Der Einwand der „heranrückenden Wohnbebauung“ gehe ins Leere, weil dies nur bei wirklichen Wohngebäuden in Betracht komme, auch das Argument der Immissionen sei unbegründet.

Was die Widmung angeht, so dürfen zwar grundsätzlich in einem Industriegebiet nur Bauten errichtet werden, die für die Tätigkeit des Unternehmens nötig sind, ein Betriebskindergarten diene aber offenkundig der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen, und sei somit zulässig, befand das Gericht.

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