In der Gemeinde Bad Wimsbach-Neydharting (Bez. Wels-Land) ist ein Streit um einen Hühnerstall eskaliert.
Nachdem sich Nachbarn beim Bürgermeister über Belästigungen, die das zumutbare Maß übersteigen würden, beschwert hatten, intervenierte der Ortschef mehrmals erfolglos beim Grundstückseigentümer. Daraufhin erließ der Bürgermeister ein Haltungsverbot samt einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 1450 Euro.
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Dagegen legte der Hühnerhalter Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht OÖ ein, und führte an, dass es sich um kein Wohngebiet handle, weshalb die Haltung zulässig sei – und bekam recht. Das Gericht gab der Beschwerde statt und hob den Bescheid auf.
Begründung: Wenn laut Polizeistrafgesetz Personen durch eine Tierhaltung über das zumutbare Maß belästigt werden, muss die Behörde prüfen, ob die Vorschreibung bestimmter Anordnungen zur Beseitigung der Belästigung ausreichend ist. Dies hat die Gemeinde verabsäumt.