Weil ein agrarfachliches Gutachten fehlt, schickte das Landesverwaltungsgericht Linz die Causa Schwan-Abschüsse auf einer Liegenschaft in der Gemeinde Garsten zurück an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land.
Diese hatte mit Bescheid die Zwangsabschüsse von fünf jungen Höckerschwänen im genossenschaftlichen Jagdgebiet Garsten bis 31. Mai 2024 unter bestimmten Auflagen angeordnet.