Hundeattacke beschäftigt Landesverwaltungsgericht

Anwalt legt Beschwerde gegen landesweites Hundehalteverbot ein

Ein unerwartetes gerichtliches Nachspiel bekommt die tödliche Hundeattacke in Naarn (Bez. Perg) am 2. Oktober. Nun will der Anwalt der 37-jährigen Hundehalterin gegen das Hundehalteverbot vorgehen.

Wie berichtet hatten damals die drei American-Staffordshire-Terrier der Frau eine 60-jährige Joggerin angefallen und getötet. Eines der Tiere — Rüde „Elmo“ — war noch am selben Tag eingeschläfert worden.

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Elf Tiere — vier weitere erwachsene Hunde und sieben Welpen — wurden der Halterin, die bei dem Angriff selbst verletzt worden war, abgenommen. Gegen sie wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Naarns Bürgermeister Martin Gaisberger (ÖVP) sprach in der Folge über die Frau ein Halteverbot aus. Und zwar ein gemeindeweites nach Paragraf 9 des Hundehaltegesetzes, wie er im VOLKSBLATT sagt. Dieses wurde „ordentlich und sauber“ im Einvernehmen mit den beiden Frauen, die im Haushalt leben, gemacht, betont er.

„Verbot betrifft nur die Gemeinde“

Dass ihm nun ein Brief des Anwaltes ins Büro geflattert ist, worin dieser bekundet, dass er Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht gegen das landesweite und lebenslange Hundehalteverbot einbringen werde, überrascht Gaisberger.

Denn nach Rechtsansicht der Gemeinde betreffe dieser Paragraf ausschließlich ein Halteverbot innerhalb der Grenzen der Marktgemeinde und nicht ein landesweites. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen entschieden und nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt“, ist der Ortschef überzeugt. Er sei sich keiner Schuld bewusst und sieht jetzt das Landesverwaltungsgericht am Zug.

Pietät wahren

Außerdem hofft Bürgermeister Gaisberger, dass in diesem tragischen Fall wieder mehr Pietät gewahrt wird. Es wäre enorm wichtig, wieder Ruhe hineinzubringen. „Schließlich geht es hier darum, dass ein Mensch bei dem Hundeangriff gestorben ist“, betont er.

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