Kein Tagfahrlicht bei Nebel

In den Herbst- und Wintermonaten ist Nebel ein ständiger Begleiter und schränkt die Sicht erheblich ein. Deswegen ruft der ÖAMTC in Erinnerung: „Tagfahrlicht allein ist bei Nebel nicht ausreichend. Denn dabei bleibt das Fahrzeugheck unbeleuchtet — für den Folgeverkehr eine gefährliche Situation“.

Bei dichtem Nebel empfiehlt der Mobilitätsclub den Einsatz von Nebelschlussleuchte und -scheinwerfern.

Aber: Sobald ein Fahrzeug aufschließt, muss die Nebelschlussleuchte deaktiviert werden. Vergisst man das bei guter Sicht, drohen Verwaltungsstrafen, die in der Praxis zwischen 30 und 60 Euro liegen.

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