Luxuscamping in Hinterstoder: Beschwerde erneut abgewiesen

Das Bauprojekt entsteht nahe des Schiederweihers.
Das Bauprojekt entsteht nahe des Schiederweihers. © Nikolaus - stock.adobe.com

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat am Donnerstag die Nachbarbeschwerde gegen die Baubewilligung für den Campingplatz mit Restaurantbetrieb in Hinterstoder neuerlich als unbegründet abgewiesen.

Der (frühere) Bürgermeister der Gemeinde hatte der Projektgesellschaft (mit diversen Auflagen) die Bewilligung zur Errichtung des Luxus-Campingplatzes in der Nähe des Schiederweihers mit ganzjährigem Restaurantbetrieb erteilt.

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Das Projekt soll zwei Gebäude sowie 85 Stellplätze für Wohnmobile und Caravans samt Wiesenbereiche für Zeltplätze und 55 Kfz-Abstellplätze umfassen.

Gegen diesen Baubewilligungsbescheid brachte ein Nachbar Beschwerde beim LVwG ein, die im ersten Rechtsgang als unbegründet abgewiesen wurde.

Der Fall ging zum Verfassungsgerichtshof (VfGH), der im vergangenen Dezember nicht nur das Erkenntnis des LVwG, sondern auch das örtliche Entwicklungskonzept, den Flächenwidmungs- sowie den Bebauungsplan aufhob. Dadurch entstand auf der strittigen Fläche ein „weißer Fleck“.

In der Folge hatte das LVwG neuerlich über die Beschwerde des Nachbarn zu entscheiden und kam ein zweites Mal zum Ergebnis, dass diese als unbegründet abzuweisen ist.

Denn das LVwG vertritt mit Verweis auf das Höchstgericht die Meinung, dass das Bauvorhaben auf dem derzeitigen „weißen Fleck“ deshalb zulässig ist, weil eine fehlende Widmung der Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegensteht.

Wie bereits im ersten Rechtsgang konnte der Nachbar keine Verletzung seines Nachbarrechts darlegen, so das LVwG, das ihm jedoch die Möglichkeit einer Revision einräumt.

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