Mädchen missbraucht: 19-Jähriger fasste bedingte Haftstrafe aus

Judge's gavel on table in office

Ein 19-Jähriger fasste am Montag am Landesgericht Wels eine bedingte Haftstrafe aus, weil er zwischen 2020 und 2023 zwei unmündige Mädchen sexuell missbraucht hatte. Seine späteren Opfer hatte der Deutsche online kennengelernt.

Er nahm über die Social-Media-Plattformen Snapchat und TikTok Kontakt zu den damals 13- bzw. 15-jährigen Jugendlichen auf.

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Laut Staatsanwaltschaft hatte der junge Mann die beiden dazu genötigt, pornografische Aufnahmen von sich zu machen und ihm zu schicken. Die Bilder sendete er dann auch an einen Freund. Außerdem hatte er gedroht, sie an die Familien der Mädchen und deren Freunde weiterzuleiten, so die Anklage, wenn er nicht weitere Fotos bekomme.

Im Mai 2023 hatte der Deutsche dann eine Elfjährige vergeblich genötigt, ihm pornografische Fotos zu schicken.

Der 19-Jährige zeigte sich vor Gericht schuldig. Er fasste 15 Monate bedingt und eine Probezeit auf drei Jahre aus. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet, informierte Gerichtssprecher Johannes Huber das VOLKSBLATT. Seine Handys wurden konfisziert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Erst ab 14 Jahren erlaubt

Unter „Sexting“ (zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“) versteht man den Austausch von eigenen pornografischen Fotos oder Videos über Internet und Handy. Seit 1. 1. 2016 ist das einvernehmliche Tauschen solcher Nacktaufnahmen zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren gesetzlich erlaubt.

Sexting ist im § 207a StGB („pornografische Darstellung Minderjähriger“) geregelt. Dieses Gesetz soll Kinder und Jugendliche schützen und regelt, wann pornografische Fotos oder Videos von Personen unter 18 Jahre gemacht, angeschaut und auch weitergeleitet werden dürfen. Quelle: www.saferinternet.at

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