Mildes Urteil für 18-Jährigen, der Opfer folgenschweren Tritt versetzte

Ein versöhnliches Ende vor Gericht nahm ein Zwischenfall, der sich am 26. Mai 2023 im Turnunterricht an einer Linzer Schule ereignet hat. Ein mittlerweile 18-jähriger Schüler hatte an dem Tag einem Mitschüler durch einen Fußtritt eine so starke Verletzung an der Milz zugefügt, dass das Organ anschließend operativ entfernt werden musste.

Der Prozess am Dienstag am Linzer Landesgericht endete mit einer Diversion, der Täter hat bereits 2.000 von insgesamt 6.500 Euro Schmerzensgeld im Gerichtssaal an das Opfer übergeben und muss acht mal sechs Stunden gemeinnützige Leistung erbringen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Der Beschuldigte, der deutlich kräftiger ist als sein Mitschüler, war beim Ballspiel im Turnunterricht mit seinem Opfer zusammengestoßen und hatte dem dabei zu Boden Gegangenen daraufhin aus Ärger einen Tritt in den Bauch versetzt.

Dabei habe der Beschuldigte jedoch nicht mit dem Fuß ausgeholt, so ein Mediensprecher des Landesgerichtes gegenüber dem VOLKSBLATT.

Mit einer derart starken Verletzung war nicht zu rechnen, sie soll auch nicht in der Absicht des Täters gelegen haben. Der Beschuldigte mache nicht den Eindruck eines Rowdys, so der Sprecher, er sei ein guter Schüler und engagiere sich in seinem Heimatort bei der Freiwilligen Feuerwehr. Der 18-Jährige übernahm vor Gericht die volle Verantwortung und entschuldigte sich beim Prozess auch persönlich bei seinem Opfer.

Körperverletzung mit Dauerfolge ist mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Täter sich geständig zeigte. Er hat auch keinerlei Vorstrafen.

Von Melanie Wagenhofer

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