Vor der Polizei hatten zwei Männer aus Deutschland, die am 20. April – dem Geburtstag von Adolf Hitler – nach Braunau gereist waren, um dort beim Geburtshaus des Führers zwei Grabkerzen zu entzünden, aus ihrer nationalsozialistischen Gesinnung noch kein Hehl gemacht.
Gegen die Anklage legte das Duo jedoch Einspruch ein – allerdings vergebens und blitze bei Gericht ab.
Lesen Sie auch
Der 24-Jährige und sein 69- jähriger Bekannter – beide einschlägig vorbestraft – werden sich nun am 6. Februar am Landesgericht Ried verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben.
„Im Falle einer Verurteilung bei dem Geschworenen- verfahren drohen den Angeklagten zwischen zehn und 20 Jahre Haft“, erläutert Alois Ebner, Sprecher der Anklagebehörde, im Gespräch mit dem VOLKSBLATT.
Am 20. April wurden die beiden Täter, die sich schon vor Jahren bei einschlägigen Demonstrationen kennengelernt hatten, von zwei Zivilpolizisten beobachtet und anschließend angezeigt.
Von Heinz Wernitznig