Mit Nazi-Tattoo auf Tankstelle auf geflogen: Bedingt verurteilt

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Ein 28-Jähriger stand am Dienstag wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz am Landesgericht Linz vor dem Kadi.

Der Mann war vergangenen Juli aufgefallen, weil er am Oberarm zwei NS-Tätowierungen trug: eine schwarze Sonne und den Schriftzug „Mein Kampf“. Ins Gefängnis muss er dafür nicht.

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Der Mühlviertler wurde zu neun Monaten bedingter Haft mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Am 21. Juli — kurz nachdem ein ähnlicher Fall aus dem Braunauer Freibad für Wirbel gesorgt hatte — war der 28-Jährige in Ottensheim (Bezirk Urfahr-Umgebung) tanken.

Weil er nur ein Ruderleiberl trug, waren seine Tätowierungen gut sichtbar gewesen. Eine Passantin erstattete daraufhin umgehend Anzeige.

Polizisten trafen auf den Mann, der sich damit rechtfertigte, dass der Schriftzug gar nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun hatte.

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