Nach Arbeitsunfall: Verletzter Techniker musste Rente einklagen

Mann war nach lebensgefährdendem Unfall schwer traumatisiert — AUVA wollte keine Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkennen

Keinen Anspruch auf Versehrtenrente hatte ein Techniker nach einem lebensgefährlichen Arbeitsunfall im Bezirk Wels-Land, da die Unfallversicherungsanstalt (AUVA) keine Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkannte. Der Mann klagte und bekam nun vor Gericht Recht.

Mann wurde eingeklemmt und schwer verletzt

Der dramatische Arbeitsunfall hatte sich in einer Firma in Linz-Land ereignet. Bei Reparaturarbeiten an einem Lkw wurde der Techniker zwischen der hochgehobenen Kipperbrücke und dem Fahrgestellrahmen eingeklemmt. Er erlitt nicht nur schwere körperliche Verletzungen, sondern trug auch massive psychische Folgeschäden davon. Immer wieder holten ihn Erinnerungen an den Unfall ein, er litt unter Schlafstörungen, Panikattacken und Konzentrationsstörungen. Darüber hinaus hatte er noch mit den Folgen eines Arbeitsunfalls zu kämpfen, der ihm ein Jahr zuvor passiert war.

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All diese Leiden ließen den Schluss zu, dass die Arbeitsfähigkeit des Mannes für längere Dauer deutlich gemindert sein würde. In solchen Fällen steht Betroffenen nach einem Arbeitsunfall eine Versehrtenrente zu. Doch die AUVA stellte dem Mann einen negativen Bescheid aus. Sie vertrat die Meinung, dass keinerlei Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegen würde.

Klage gegen AUVA

Daraufhin wandte sich der Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer Wels. Diese brachte Klage gegen die AUVA ein. Im Zuge der Verhandlung wurde vom Gericht ein neues Gutachten über den gesundheitlichen Zustand des Mannes veranlasst. Dieses kam zum Befund, dass eine Gesamtinvalidität von 20 Prozent vorliege. Die AUVA musste dem Mann eine unbefristete Versehrtenrente in diesem Ausmaß zusprechen.

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