Keinen Anspruch auf Versehrtenrente hatte ein Techniker nach einem lebensgefährlichen Arbeitsunfall im Bezirk Wels-Land, da die Unfallversicherungsanstalt (AUVA) keine Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkannte. Der Mann klagte und bekam nun vor Gericht Recht.
Mann wurde eingeklemmt und schwer verletzt
Der dramatische Arbeitsunfall hatte sich in einer Firma in Linz-Land ereignet. Bei Reparaturarbeiten an einem Lkw wurde der Techniker zwischen der hochgehobenen Kipperbrücke und dem Fahrgestellrahmen eingeklemmt. Er erlitt nicht nur schwere körperliche Verletzungen, sondern trug auch massive psychische Folgeschäden davon. Immer wieder holten ihn Erinnerungen an den Unfall ein, er litt unter Schlafstörungen, Panikattacken und Konzentrationsstörungen. Darüber hinaus hatte er noch mit den Folgen eines Arbeitsunfalls zu kämpfen, der ihm ein Jahr zuvor passiert war.