Nach sexueller Belästigung versetzt

Arbeiterkammer erstritt für eine Beschäftigte 12.000 Euro

Zehn Prozent der Beschäftigten in Österreich waren bereits mit sexueller Belästigung konfrontiert.

In vielen Betrieben fehlt es dennoch an Sensibilität und am professionellen Umgang mit diesem Thema – wie laut Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich ein aktueller Fall zeigt: Eine Arbeitnehmerin in einer oö. Produktionsfirma wurde durch einen Kollegen sexuell belästigt, indem er ihr via WhatsApp pornographische Bilder schickte und sie mehrere Male verbal belästigte.

Er drohte der Frau berufliche Nachteile an, wenn sie sich ihm sexuell verweigern würde und berichtete ihr über seine sexuellen Vorlieben.

Nur entschuldigt

Als der Mann zur Rede gestellt wurde, gab er die Belästigung teilweise zu. Der Vorgesetzte versprach der Frau Unterstützung.

Diese erschöpfte sich allerdings darin, dass sich der Belästiger halbherzig entschuldigen musste und der Frau nichts anderes übrigblieb, als einer Versetzung zuzustimmen. In ihrer Verzweiflung wandte sie sich an die Gleichbehandlungsberatung der AK, die für sie etwas mehr als 12.000 Euro erwirken konnte.

Die Arbeitnehmervertretung rät Betroffenen, offen mit Belästigung umzugehen und den Täter darauf anzusprechen, dass das Verhalten unerwünscht ist. Der Arbeitgeber soll informiert werden, damit er seiner Fürsorgepflicht nachkommen kann.

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