Nach Zugunfall: 40.000 Liter Styrol verbreiten sich weiter im Grundwasser

Symbolbild

Als Folge einer Güterzugentgleisung im Bereich des Verschiebebahnhofes der Stadt Wels Ende September 2023 gelangten rund 40.000 Liter des Kohlenwasserstoffes Styrol ins Grundwasser. Mit dem Grundwasserstrom bewegt sich die sogenannte Schadstoff-Fahne Richtung Bezirksgrenze. Die Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde des Bezirkes Wels-Land hat umgehend ein wasserrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Eine Besprechung am 26. März, an der Vertreter der Stadt Marchtrenk, der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land, der Stadt Wels, der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich, der ÖBB und des beauftragten technischen Büros teilgenommen haben, ergab: Die sogenannte Schadstoff-Fahne steht aktuell an der Grenze zur Stadt Marchtrenk. Seitens ÖBB wurden bereits umfassende Maßnahmen im Gebiet der Stadt Wels gesetzt, um die Weiterverbreitung in alle Richtungen bestmöglich einzudämmen.

Gegenwärtig sind 15 von geplanten 29 bis 30 Grundwasser-Sanierungsbrunnen in Betrieb. Der Vollbetrieb ist gegen Ende April zu erwarten. Mit dem Pumpbetrieb wird seit November 2023 der weiteren Verbreitung gegengesteuert. Zurzeit wird das Grundwasser über fünf Grundwasser-Reinigungsanlagen gereinigt. Im April wird eine weitere Anlage den Betrieb aufnehmen.

Erklärtes Ziel ist es, mit den gesetzten und den noch umzusetzenden Maßnahmen die Schadenslage in den Griff zu bekommen. Eine genaue Prognose des weiteren Weges der Schadstoff-Fahne gestaltet sich schwierig. Durch ständiges Monitoring in Form von Grundwasser-Proben seitens des technischen Büros muss die Prognose regelmäßig angepasst werden. Die derzeitige Hauptaufgabe besteht darin, dem technischen Büro möglichst viele regionale Grundlagen zu liefern, um die Prognose validieren zu können.

Nach wie vor Gefahr für Hausbrunnen

Obwohl die getroffenen Maßnahmen bereits Wirkung zeigen, besteht nach wie vor Gefahr für Haushalte mit eigenem Hausbrunnen ohne Anschluss an die Ortswasserleitung. Seitens aller Beteiligten werden daher Sicherheitsvorkehrungen getroffen, sollte die Schadstoff-Fahne in die Bereiche der Ortschaften Schafwiesen und – deutlich zeitversetzt – Au weiterziehen.

Es besteht genügend Vorbereitungszeit und diese wird zur Sicherung der Wasserversorgung im Abstrombereich und zum Erarbeiten und Setzen weiterer Maßnahmen gegen die Verbreitung genutzt. Die betroffenen Anrainer werden nach genauerer Abgrenzung gesondert informiert.

Konzentration bis 20 µg/l tolerierbar

Laut einem von der Bezirkshauptmannschaft beauftragten Gutachten kann eine Nutzung zu Trinkzwecken bis zu Konzentrationen von 20 µg/l toleriert werden. Dies entspricht dem von der WHO publizierten Richtwert. Aus den verfügbaren Daten ist bislang keine rein „toxikologische Obergrenze“ für kurzfristige, akute gesundheitlich nachteilige Wirkungen im Sinne einer akuten Gesundheitsgefährdung verfügbar.

Es sind jedoch Konzentrationen, die 20 µg/l (lt. WHO) überschreiten als zumindest mittelfristig gesundheitlich nachteilig für den Konsum/die Nutzung als Trinkwasser (Trinken, Speisezubereitung, Nutzung als Lebensmittel, …) einzustufen. Da die Geruchschwelle für Styrol je nach Umgebungsbedingungen unter dieser Grenze liegt, ist zu erwarten, dass die Akzeptanz bei den Nutzern wegen der Geruchsbelastung nicht gegeben sein wird. Auch dies wird bei der Festlegung des Sanierungsziels zu berücksichtigen sein.

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