„No Go“-Kampagne jetzt auch in Hallenbädern und Thermen

Es geht ums Bewusstsein, dass sexuelle Belästigung im Schwimmbad auch in der Wintersaison absolut keinen Platz hat

V. l.: Bürgermeisterin Annemarie Wolfsjäger (St. Ulrich bei Steyr), Frauen-Referentin LH-Stv. Christine Haberlander, Margit Schönbauer (Autonomes Frauenzentrum, Bürgermeister Bernhard Zwielehner(Ried im Innkreis)
V. l.: Bürgermeisterin Annemarie Wolfsjäger (St. Ulrich bei Steyr), Frauen-Referentin LH-Stv. Christine Haberlander, Margit Schönbauer (Autonomes Frauenzentrum, Bürgermeister Bernhard Zwielehner(Ried im Innkreis) © Land OÖ/Haag

Die Kampagne „No Go – Schau nicht weg bei sexueller Belästigung im Schwimmbad“ wird heuer in Oberösterreich auch im Winter fortgesetzt.

Bisher gab es die Aktion, die 2021 vom autonomen Frauenzentrum (aFZ) in Linz gemeinsam mit Frauen-Referentin LH-Stv. Christine Haberlander (ÖVP) sowie dem Frauenreferat des Landes ins Leben gerufen worden war, nur in Frei- bädern und an Badeseen. Jetzt soll auch die Badeaufsicht in Hallenbädern und Thermen angesprochen werden.

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Die Pilotgemeinden St. Ulrich bei Steyr und Ried im Innkreis sowie die Gemeinden Traun und Pregarten haben erklärt, die Kampagne in ihren Hallenbädern umzusetzen. Mit der Informations- und Sensibilisierungskampagne will man aber auch Kioskbetreiber als Kooperationspartner gewinnen.

Plakate und Sticker machen kurz und prägnant auf die Problematik aufmerksam. Transportiert werden drei klare Botschaften: Sexualisierte Übergriffe jeglicher Art werden nicht geduldet, Grenzüberschreitungen haben Folgen und Betroffene erhalten direkt Hilfe und Unterstützung. „Jede und jeder darf und soll sich in unseren Schwimmbädern, ob Freibad oder Hallenbad, wohlfühlen können“, betonte Haberlander in einer Pressekonferenz in Linz.

Guter Austausch der Schulungsteilnehmer

„Dass die Kampagne wirkt, erkennen wir an den Betroffenen, die sich direkt an uns wenden“, sag Margit Schönbauer vom Autonomen Frauenzentrum. Sie kennt Fälle, wo Männer oder junge Burschen zunächst ein Kompliment machen, werden sie dann aber zurückgewiesen, folgt der verbale oder physische Übergriff. Betroffene sollen wissen, wohin sie sich in einem derartigen Fall wenden können.

„Spannend ist bei den Schulungen, dass sich die Aufsichtspersonen von kleineren und größeren Bädern über Vorkommnisse und die adäquate Reaktion untereinander austauschen und dadurch lernen. Denn entscheidend ist, dass man, wenn eine Situation eintritt, schon weiß, wie man reagieren soll“, schildert Schönbauer.

„Sexuelle Belästigung ist in Österreich ein Straftatbestand, das ist vielen nicht bewusst. Diese Kampagne hilft aufzuklären und sensibilisiert zu diesem wichtigen Thema“, betont Annemarie Wolfsjäger, Bürgermeisterin von St. Ulrich bei Steyr.

Für eine Erst- oder Krisenberatung ist die Frauenhelpline unter der Telefonnummer 0800/222 555 das ganze Jahr über rund um die Uhr erreichbar.

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