OÖ fordert UVP für AKW Temelin

Laut Rechtsgutachten ist Prüfung bei Laufzeitverlängerung zwingend

Das Land OÖ will die von Tschechien geplante Laufzeitverlängerung der beiden im Jahr 2000 bzw. 2002 in Betrieb genommenen Reaktoren des südböhmischen Atomkraftwerks bis zum Jahr 2060 nicht hinnehmen.

Daher wurde beim Institut für Umweltrecht an der Johannes Kepler Universität Linz ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Ergebnis: Eine Betriebsverlängerung muss einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Der zuständige Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) will nun diese Expertise an die Europäische Kommission übermitteln.

Zudem appelliert er an die Bundesregierung, alle Hebel in Bewegung zu setzen, dass sich Europa auf einen schrittweisen Atomausstieg zubewegt und diese eine UVP für Temelin einfordert.

Veralterte AKW

Atomenergie ist laut dem Landesrat im Vergleich zu Erneuerbaren Energien völlig unwirtschaftlich geworden. Daher setze die Atomindustrie trotz veraltetem Kraftwerkspark – das Durchschnittsalter beträgt in der EU 33,4 Jahre – auf Laufzeitverlängerungen, etwa in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Schweden und Belgien. Eine verpflichtende grenzüberschreitende UVP schafft Transparenz und eine Kontrollmöglichkeit durch externe Experten.

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