Paar mit Eisenstange getötet: Täter erneut vor Gericht

49-Jährigem wird wegen Vorfalls in Justizanstalt Stein versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt angelastet

Verteidiger Andreas Mauhart (r.) mit dem Beschuldigten vor Beginn des Prozesses
Verteidiger Andreas Mauhart (r.) mit dem Beschuldigten vor Beginn des Prozesses © APA/Eckl

Ein 49-Jähriger, der im Februar 2016 in Leonding (Bezirk Linz-Land) ein Nachbar-Ehepaar mit einer Eisenstange erstochen hatte, ist am Freitag in Krems erneut vor Gericht gestanden. Dem Mann, der wegen Totschlags neun Jahre Haft ausgefasst hatte, wird wegen eines Vorfalls in der Justizanstalt (JA) Stein versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt angelastet.

Im Mittelpunkt der Verhandlung standen Geschehnisse vom 2. Juni 2023. Der Insasse hätte damals in der JA Stein in eine andere Abteilung verlegt werden sollen, dürfte sich jedoch geweigert haben. Verteidiger Andreas Mauhart führte ins Treffen, dass sein Mandant nach einer Reihe an zuvor erfolgten Verlegungen nicht vom neuen Unterbringungsort begeistert war, weil er als Nichtraucher in keine Raucherzelle wollte.

Lesen Sie auch

Widerstand gegen Verlegung angekündigt

Laut Staatsanwaltschaft Krems sagte der Beschuldigte in der Folge zu einem Justizwachebeamten: „Ich gehe nicht in einen Gemeinschaftshaftraum. Da könnt ihr machen, was ihr wollt.“

Weiters wird der 49-Jährige wie folgt im Strafantrag zitiert: „Wenn ich da jetzt reingehen muss, werde ich Gewalt gegen denjenigen anwenden, der die Haftraumtüre öffnet und ich werde auch die Ziegeln aus der Mauer reißen, wenn es sein muss, um aus dem Haftraum zu kommen.“ Interpretiert wurde die Aussage von der Anklagebehörde als Drohung mit Gewalt und den Versuch, den Beamten an seiner Amtshandlung zu hindern.

Ein erster Verhandlungstag in der Causa fand bereits am 30. Jänner statt. Von zwei Personen wurde der angegebene Wortlaut damals im Wesentlichen bestätigt. Zur Befragung zweier weiterer Zeugen wurde der Prozess damals erstmals vertagt.

Am Freitag brachten die Befragungen eines Mithäftlings des 49-Jährigen sowie eines Justizwachebeamten wenig Substanzielles.

Doppelbestrafung nicht erlaubt

Vorgebracht wurde vom mittlerweile geschiedenen 49-Jährigen, dass er im Zusammenhang mit dem Vorfall bereits eine Ordnungsstrafe von 20 Euro kassiert habe. Diese muss nun laut dem Einzelrichter bis zum nächsten Verhandlungstermin beigeschafft und kontrolliert werden, um nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung zu verstoßen.

Die Bluttat in Leonding, wegen der der Mann die Haft verbüßt, hatte 2016 für großes Aufsehen gesorgt. Vorangegangen war ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit. Als der Mann damals im Februar auf der Straße das pensionierte Paar sah, trat er es erst nieder, griff auf einer nahe gelegenen Baustelle zu einer Eisenstange und stach mehrmals zu. Der 74-Jährige und dessen 72-jährige Frau starben im Spital.

Vom Landesgericht Linz wurde der Täter wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde vom Linzer Oberlandesgericht in einer Berufungsverhandlung auf neun Jahre erhöht. Der 49-Jährige landete laut Verteidiger zunächst in der Justizanstalt Garsten und danach via Linz in der Justizanstalt Stein. Im August soll der Mann eigentlich freikommen, wie auch die „Kronen Zeitung“ berichtet hatte.

Das könnte Sie auch interessieren