Sechs Jahre Haft für 19-Jährigen wegen Misshandlung eines Mithäftlings

Der Zweitangeklagte fasste acht Monate Haft aus und sprach von schlechtem Gewissen, der dritte Angeklagte wurde freigesprochen

Drei Männer standen am Freitag vor dem Landesgericht Ried, weil sie am 6. und 7. Jänner in der Justizanstalt Ried einen Mithäftling (34), der neu in ihre Zelle gekommen war, misshandelt und schwer verletzt haben sollen. Dem Hauptangeklagten, einem 19-jährigen Österreicher, war zudem vorgeworfen worden, den 34-Jährigen vergewaltigt zu haben.

Der 19-Jährige fasste wegen schwerer Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und Nötigung sechs Jahre Haft aus, zudem muss er 2.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Ebenso wurde eine bedingt verhängte Strafe von elf Monaten aus einem früheren Verfahren widerrufen.

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Ein 37-jähriger Marokkaner wurde wegen einfacher Körperverletzung zu acht Monaten Haft und 1.000 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt, ein 32-jähriger Bosnier wurde freigesprochen. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Wie auf einen Boxsack soll der 19-Jährige auf den neuen Zellengenossen eingeschlagen und ihn mit einem Bleistift im Anus auch vergewaltigt haben. Die Misshandlungen zogen sich über mehrere Stunden hin.

Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer berichtete von Faustschlägen ins Gesicht, Oberkörper und Bauch sowie von Schlägen mit Gürtel und Pantoffel. Zudem wurde der Mithäftling bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

Opfer erlitt Wirbel- und Rippenbrüche

Der Mann erlitt dabei schwere Verletzungen, unter anderem einen Abriss des Halswirbels, Wirbelbrüche, Rippenbrüche und Prellungen am gesamten Körper. Er musste vier Wochen lang einen Rückengurt tragen.

Aufgefallen waren die Misshandlungen erst 8. Jänner, als ein Justizwachebeamter die vielen Blutergüsse des Opfers sah.

Der Zweitangeklagte, der Marokkaner, sagte beim Prozess aus, dass ihn die Sache belaste und er ein schlechtes Gewissen habe. Er habe drei Schläge auf die rechte Schulter und einen ins Gesicht verteilt und sich in einer Art Schockzustand befunden. Er hatte in der Situation selber Angst.

Der Drittangeklagte, der Bosnier, sei zum ersten Mal im Gefängnis gewesen und wollte an den Misshandlungen nicht beteiligt gewesen sein. Er konnte, so seine Aussage, die Tat nicht verhindern und „wollte nur, dass es aufhört“.

Das Opfer sagte beim Prozess: „Ich verstehe bis heute nicht, warum so auf mich eingeprügelt wurde. Wenn es nicht mir passiert wäre, dann vielleicht einem anderen. Das ist der Teufel höchstpersönlich.“

Bei dem im Strafprozess zugesprochenen Teilschmerzensgeld handelt es sich um einen symbolischen Betrag. Das Opfer kann auf dem Zivilgerichtsweg ein höheres Schmerzensgeld einklagen, dazu braucht es aber ein Sachverständigengutachten. Dass der Mann einen Schaden erlitten hat, steht mit dem Urteil im Strafprozess aber bereits außer Zweifel.

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