Start der Zeckenschutz-Impfung mit Online-Anmeldung

Schild mit Zeckenwarnung in gefhrdetem Gebiet im Wald

„Wenn es jetzt langsam wieder wärmer wird, verbringen viele Menschen ihre Freizeit im Freien und es besteht ein erhöhtes Risiko für einen Zeckenstich. Eine mögliche Folge, die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) darf nicht unterschätzt werden. Die Viruserkrankung kann bis zum Tod führen“, daher appelliert der Linzer Gesundheitsstadtrat Michael Raml an die Bevölkerung, an die FSME-Impfung zu denken.

Um den Schutz aufrecht zu erhalten, sind regelmäßige Auffrischungen erforderlich. So sollte die erste Auffrischungsimpfung nach drei Jahren erfolgen, danach alle fünf Jahre. Ab dem 60. Lebensjahr wird erneut das Drei-Jahres-Intervall empfohlen.

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Ab Montag, 4. März, besteht wieder die Möglichkeit zur Zeckenschutzimpfung im Impfservice der Stadt Linz auf dem Vorplatz des Neuen Rathauses (ehemalige Hypo-Bank). Geimpft wird bis zum 29. Mai, jeweils Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und zusätzlich Montag von 14 Uhr bis 17 Uhr, ausgenommen am Freitag, dem 10. Mai, und an Feiertagen.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist die Impfung nur gegen vorherige elektronische Vereinbarung unter www.linz.at/zeckenschutzimpfung möglich.

Zwei Samstage – am 20. April sowie 4. Mai 2024 – wird jeweils von 8 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung geimpft, mit längeren Wartezeiten muss aber gerechnet werden.

Krankenversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten

Eine Grundimmunisierung besteht aus drei Teilimpfungen. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kostet die Grundimmunisierung mit drei Teilimpfungen 15 Euro pro Dosis, für Jugendliche zwischen vollendetem 15. und 16. Lebensjahr 17 Euro pro Dosis sowie für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ebenfalls 17 Euro pro Dosis.

Von den jeweiligen Krankenversicherungsträgern wird ein Teilbetrag der Impfkosten refundiert. So zahlen Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse beispielsweise um 4,80 Euro weniger. Dieser Betrag wird bereits direkt bei der Impfung abgezogen.

Ab dem dritten und allen weiteren unversorgten Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die Schutzimpfung kostenlos, wenn die ersten beiden Kinder geimpft wurden und die Impfung durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt werden.

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