Totgebissene Joggerin: Strafantrag gegen Hundehalterin

38-jährige Mühlviertlerin muss sich am 7. März vor Gericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten

An der Stelle in Naarn, an der es zu der tödlichen Hundeattacke kam, wurden Blumen und Kerzen niedergelegt.
An der Stelle in Naarn, an der es zu der tödlichen Hundeattacke kam, wurden Blumen und Kerzen niedergelegt. © APA/fotokerschi.at

Viereinhalb Monate hat die Staatsanwaltschaft Linz im Fall der in Naarn (Bezirk Perg) von drei Hunden totgebissenen Joggerin ermittelt, nun hat sie einen Strafantrag gegen die Halterin eingebracht.

Die Anklage wirft der 38-jährigen Mühlviertlerin grob fahrlässige Tötung vor. „Die Frau war mit ihren Tieren, die sie an der Leine geführt hatte, überfordert, denn schon ein Hund brachte sie zu Sturz. Anschließend war sie nicht in der Lage, die Vierbeiner rechtzeitig vom Opfer wegzubringen“, erläuterte am Mittwoch Pressesprecherin Ulrike Breiteneder im Gespräch mit dem VOLKSBLATT.

Wie sich im Nachhinein durch einen DNA-Abgleich herausgestellt hatte, wurde das Opfer (60) nicht nur durch den American Staffordshire totgebissen, der anschließend eingeschläfert wurde, sondern es fanden sich auch Spuren von zwei weiteren Hündinnen der Mühlviertlerin. Laut Breitenender wies die Hundehalterin bisher den Vorwurf zurück, mit ihren Vierbeinern überfordert gewesen zu sein. Bis zu dem tragischen Vorfall am 2. Oktober habe es nie Probleme mit den Tieren gegeben, gab sie zu Protokoll.

Bis zu drei Jahre Haft drohen

Laut Walter Eichinger, Pressesprecher des Landesgerichts Linz, findet der Prozess am 7. März statt. „Der bislang unbescholtenen 38-Jährigen drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft“, so Eichinger zum VOLKSBLATT.

Als Reaktion auf die tödliche Beißattacke wurde eine Verschärfung des OÖ. Hundehaltegesetz in die Wege geleitet. Auch auf Bundesebene sollen die Bedingungen für die Haltung deutlich strenger werden.

Von Heinz Wernitznig

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