Von Korporal angeschossen: Schadenersatz für früheren Rekruten

Oberösterreicher wurden knapp 16.000 Euro zugesprochen

Einem ehemaligen Grundwehrdiener, den 2019 ein Projektil aus einer Waffe eines anderen Soldaten im Genitalbereich getroffen hatte, wurden nun vom Landesgericht Graz knapp 16.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte die Republik Österreich als seinen damaligen Arbeitgeber geklagt und das Geld sowie die Abgeltung für mögliche bleibende Schäden eingefordert, bestätigte sein Anwalt Lorenz Kirschner am Montag entsprechende Medienberichte.

Der damals 20-jährige Oberösterreicher war in der aufgelassenen Mickl-Kaserne in Bad Radkersburg (Bezirk Südoststeiermark) im Einsatz. Am 19. August 2019 richtete ein Korporal der Miliz seine vermeintlich entladene Glock gegen den Rekruten und drückte ab.

Der Schütze stand wenige Monate später wegen grob fahrlässiger Körperverletzung bereits vor dem Straflandesgericht. Der verletzte Oberösterreicher ging aber auch noch den Weg zum Zivilgericht und klagte seinen damaligen Arbeitgeber, die Republik Österreich.

Schussverletzung war ein Versehen

Der Staat berief sich aber auf das Haftungsprivileg im Sozialversicherungsgesetz, wonach der Arbeitgeber nur für vorsätzliche Schäden haftet. Sämtliche Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) kamen aber zum Schluss, dass die Schussverletzung ein Versehen des Korporals war. Daher wurde der Fall vom OGH an das Landesgericht Graz verwiesen.

Das Urteil dürfte nun rechtskräftig werden, sagte Kirschner. Das Bundesheer könne sich laut der Entscheidung nicht auf das Haftungsprivileg stützen. Grundwehrdiener seien keine normalen Dienstnehmer, schließlich leisten sie ihren Dienst beim Heer nicht freiwillig.

Das Urteil könnte für die Republik noch weitere Folgen haben, denn Rekruten können damit nun in derartigen Fällen leichter Schadenersatz geltend machen.

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